Kreis Höxter (r). Erstmals nach vier Monaten ist die Inzidenz im Kreis Höxter am Donnerstag, 25. Februar 2021, kurzzeitig unter die wichtige Marke von 50 gefallen. „Das zeigt, dass unsere Schutzmaßnahmen greifen. Doch es ist zu früh, von einer stabilen Entwicklung zu sprechen“, sagt Landrat Michael Stickeln mit Blick auf den erneuten Anstieg der Inzidenz auf 53 am Freitag. „Die schwankende Inzidenz macht deutlich, dass wir noch nicht über den Berg sind“, so Stickeln. Mit einem Wert über 50 gilt der Kreis Höxter weiterhin als Risikogebiet.

„Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt sich gegenwärtig nicht vorhersehen. Besondere Sorgen bereitet uns die zunehmende Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus“, betont der Leiter des Gesundheitsdienstes beim Kreis Höxter, Dr. Wilfried Münster. Erstmals wurde die britische Variante B.1.1.7 am 15. Februar im Kreis Höxter nachgewiesen. Bis Freitag, 26. Februar (Stand: 14 Uhr), wurden dem Gesundheitsamt bereits 23 laborbestätigte Nachweise der britischen Variante gemeldet. „Diese Variante gilt als deutlich ansteckender als das bisherige Virus. Trotz sinkender Inzidenz bleibt die Lage deshalb weiter angespannt“, so Dr. Münster. Offen sei auch, wie sich die teilweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs auswirken werde.

Vor dem Hintergrund der schwankenden Inzidenz, die derzeit über dem Schwellenwert von 50 liegt, hat der Krisenstab des Kreises Höxter in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium am Freitag entschieden, die bis Sonntag geltende Allgemeinverfügung um zunächst eine Woche verlängern.

Voraussichtlich bis zum 7. März 2021 gelten im Kreisgebiet folgende Regelungen:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich die Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen. Davon ausgenommen sind nur betreuungsbedürftige Kinder, sofern sie einem gemeinsamen Haushalt angehören.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner, die in vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Höxter leben, dürfen nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. Besuche sind nur zulässig, wenn die Besuchsperson an jedem Besuchstag vor ihrem Besuch einen PoC-Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis vorweist.

„Mit diesen Schutzmaßnahmen verfolgen wir das Ziel, die Infektionen im Kreis Höxter noch weiter einzudämmen“, erklärt Landrat Stickeln. „Wir haben es durch gemeinsame Anstrengungen geschafft, dass die Inzidenz in den letzten sieben Wochen deutlich gesunken ist“, dankt er allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Einhaltung der Regeln dazu beigetragen, Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem 25. Oktober 2020 liegt die Inzidenz mit Ausnahme des Donnerstags durchgehend über dem Schwellenwert von 50. Am 11. Januar lag die Inzidenz im Kreis Höxter noch bei 261.

Landrat Michael Stickeln bittet die Bevölkerung deshalb im Sinne der nachhaltigen Eindämmung der Pandemie um Verständnis für die weiterhin kontaktreduzierenden Maßnahmen, um unter Umständen möglichst zeitnah verantwortungsvoll über auch regionale Öffnungsszenarien entscheiden zu können.