Kreis Höxter (red). Durch einsetzenden Schneefall kam es am Dienstagnachmittag im Kreisgebiet zu einzelnen Unfällen auf schneeglatten Straßen. Die Kreisstraße 26 über die Egge zwischen Willebadessen und Lichtenau musste ab 15.30 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Hier hatte sich eine rund fünf Zentimeter dicke geschlossene Schneedecke gebildet, daraufhin kam es in diesem Bereich zu mehreren Unfällen. Unter anderem hatte sich eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug überschlagen und war auf dem Dach gelandet. Sie trug leichte Verletzungen davon. Auch ein Lkw hatte sich quer gestellt. Der Verkehr wurde über L 763 zwischen Willebadessen und Kleinenberg umgeleitet.
In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei in Höxter daran, die Autos entsprechend der Witterung mit Winterreifen auszustatten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben. Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden (erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum), können im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Experten raten zu einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter und einen Winterreifen nur maximal acht Jahre zu verwenden. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Wenn es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, werden sogar 80 Euro und ein Punkt fällig - im Falle eines Verkehrsunfalls sogar 120 Euro und ein Punkt. Auch gegen den Fahrzeughalter wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig.
Bei einem Verkehrsunfall drohen Autofahrern unangenehme Konsequenzen durch einen eingeschränkten Versicherungsschutz. So kann der Versicherungsnehmer, der ohne die erforderlichen Winterreifen unterwegs war, nach einem Verkehrsunfall mit mehreren Tausend Euros zur Kasse gebeten werden. Dies gilt auch für Unfallopfer, bei denen eine falsche Bereifung für den Unfall zu einer Mithaftung führen kann. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden oftmals nicht vollständig.