Beverungen (red). Für den 29-jährigen Angeklagten, der am 19. August 2016 in der alten Hausmeisterwohnung der Stadthalle Beverungen Feuer gelegt hatte, ändert sich das verhängte Urteil nicht. Durch die Brandstiftung des alkoholkranken 29-Jährigen wäre beinahe die Stadthalle den Flammen mit zum Opfer gefallen. Durch ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr Beverungen brannte nur die Hausmeisterwohnung völlig aus. Nach seiner Festnahme habe der Angeklagte die Polizeibeamten übel beschimpft und beleidigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte bei diesem Prozess Verfahrensfehler des Landgerichts Paderborn fest, was zu einer Überprüfung des Urteils durch eine neue große Kammer geführt hat. Die neue Kammer führte jedoch im zweiten Urteilsspruch zu keinem neuen Ergebnis. Der BGH beanstandete, dass die Richter sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hätten, ob ein minder schwerer Fall in Frage käme.
In Frage sei auch eine Therapie des Maßregelvollzuges nicht gekommen, was der BGH ebenfalls beanstandete. In der Neuauflage des Prozesses in der zweiten großen Kammer wurden diese zwei Dinge neu bewertet. Eine Aufhebung der Einzelstrafe wegen Brandstiftung ist von Seiten des BGH nicht aufgehoben worden. Die vorgeladenen Zeugen sind vorrangig hinsichtlich der Art der Beleidigungen befragt worden. Ein psychiatrischer Gutachter gab seine Einschätzung hinsichtlich des zum Tatzeit entsprechenden Alkoholpegel und der zurückliegenden mehrfachen Auffälligkeiten des Angeklagten ab. Der Gutachter sehe keine Chance für eine erfolgreiche Therapie.
Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nehme er an. Die große Strafkammer verhängte in diesem Fall eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Davon habe der 29-Jährige jedoch bereits 15 Monate abgesessen. Der offene Vollzug sei in Sichtweite.
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