Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 25. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Bosseborn (red). Bekommt Wilfried W. die Sicherheitsverwahrung? Das Urteil gegen den mittlerweile 51 Jahre alten Wilfried W. liegt mehr als zwei Jahre zurück. Nun kommt wieder Bewegung in den Mordfall von Bosseborn. Die Staatsanwaltschaft Paderborn prüft derzeit, ob sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragen kann, weil sie annimmt, dass der Verurteilte gefährlicher sei, als bei der Urteilsverkündung angenommen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster ist der zu elf Jahren Haft verurteilte Wilfried W. nicht vermindert schuldfähig wegen einer "intellektuellen Minderbegabung", wie das Landgericht Paderborn nach einem Gutachten in seinem Urteil 2018 zunächst festgestellt hatte. Die Strafvollstreckungskammer hatte einen neuen Gutachter beauftragt. Der fand keine psychischen Störungen, die sich auf seine Steuerungsfähigkeit auswirken würden. Der Verurteilte könne Recht und Unrecht unterscheiden, hieß es im vergangenen Jahr in der Begründung des Gerichts. In einer Psychiatrie bei Münster, wo der Verurteilte eine Zeit lang untergebracht war, waren bei einer vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit des Mannes aufgekommen. Nach einer gerichtlichen Anhörung wurde Wilfried W. schließlich von Münster in die Justizvollzugsanstalt Hagen verlegt. Es soll ein neues Gutachten und einen neuen Prozess geben. Von der Neuaufrollung des Falles erhofft sich das Gericht Antworten zu erhalten, wie gefährlich der 51-Jährige wirklich ist und ob weitere schwere Straftaten zu erwarten sind. Der Anwalt von Wilfried W. hingegen ist sich sicher, dass sein Mandant nicht in die Sicherheitsverwahrung gehöre. 

Über Jahre hinweg hatten Wilfried und Angelika W. Frauen mit Kontaktanzeigen in das 2016 als „Horrorhaus“ Bosseborn bekannt gewordene Heim gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Qualen nicht. Eine Frau starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst aussagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut. In einem Prozess wurde Angelika W. 2018 vom Gericht unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen zu 13 Jahren Haft. Wilfried W. wurde zu elf Jahren verurteilt.

Foto: Thomas Kube

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255