Kreis Höxter (red). Zum Schutz der Bevölkerung des Kreises Höxter vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat der Kreis Höxter eine Allgemeinverfügung erlassen gegenüber allen im Betrieb der Firma Tönnies am Standort in Rheda-Wiedenbrück tätigen Personen und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft oder Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Wohnstätten lebenden Personen.
Eine genaue, zeitnahe und zweifelsfreie Identifizierung der Betroffenen ist auf Grund der Beschäftigung von diversen Subunternehmern und bisher unvollständigen Übermittlung der Daten der im Kreis Höxter wohnhaften Mitarbeiter beziehungsweise der Mitarbeiter, die im Kreis Höxter ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht möglich. „Dies lässt die erforderliche schnelle Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht zu“, erläutert Kreisdirektor Klaus Schumacher . Daher sei das Mittel der Allgemeinverfügung zur unverzüglichen Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus das einzig geeignete Mittel.
„Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen“, ergänzt Dr. Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. Sie seien geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. „Durch die Absonderung wird das Risiko verringert, dass andere Personen infiziert werden.“