Höxter (red). Am Montag, 05. Oktober hat die Stadt Höxter eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf Märkten anordnet. Unter die Regelung fallen der Wochenmarkt und der Vieh- und Krammarkt ebenso wie Jahrmärkte und Spezialmärkte. Das Tragen ist auf dem gesamten Bereich der Märkte verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
„Durch die Neufassung der Coronaschutzverordnung ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf Wochenmärkten zum Teil entfallen“, erklärt Stefan Fellmann, Dezernent der Stadt Höxter für den Bereich Ordnung: „Nur noch an den Marktständen und in Warteschlangen besteht diese Verpflichtung. Da jedoch auf dem Wochenmarkt und auf den anderen genannten Märkten in Höxter das Abstandsgebot aufgrund der räumlichen Situation, durch enge Straßenführung und die Konzentration der Marktstände, häufig nicht sicher eingehalten werden kann, wird das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durch die Allgemeinverfügung verpflichtend angeordnet.“
Personen, die die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht beachten, werden vom jeweiligen Markt ausgeschlossen. Für Inhaber, Leiter und Beschäftigte auf dem Markt sind entsprechend der Coronaschutzverordnung alternative Schutzmaßnahmen möglich.
Die Allgemeinverfügung gilt analog zur aktuellen Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 31. Oktober. Sie ist einsehbar auf der Internetseite der Stadt Höxter unter: www.hoexter.de/bekanntmachungen