Kreis Höxter (r). Es bleibt dabei: Wer nachts ein Taxi benötigt, muss es vorbestellen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Kreis Höxter die Taxiunternehmer im Kreisgebiet auch über den 31. März hinaus von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit. Diese neue Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2021. Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist.
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Kreis Höxter verlängert Taxi-Sonderreglung bis Mai
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