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Donnerstag, 14. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (r). Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 der Corona-Impfverordnung sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen können ab Freitagmorgen, 23. April, auch einen Impftermin direkt beim Kreis Höxter buchen. Auf der Internetseite www.impfung-kreis-hoexter.de finden sie hierfür ein Buchungsportal. Hier werden je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs regelmäßig neue Termine für diese Gruppen freigeschaltet.

Bislang wurden Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie die Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen vor allem in Haus- oder gynäkologischen Facharztpraxen geimpft. „Mit dem zusätzlichen Angebot möchten wir den Impffortschritt in diesen beiden Gruppen weiter beschleunigen“, sagt Christian Schormann, stellvertretender Leiter des Impfzentrums des Kreises Höxter. Vereinbart werden können die Termine über ein eigenes Internetportal des Kreises Höxter auf der Seite www.impfung-kreis-hoexter.de. „Die Impfangebote der Arztpraxen bleiben selbstverständlich zusätzlich bestehen.“

Diese Gruppen können einen Impftermin über den Kreis Höxter vereinbaren:

  • Menschen mit Vorerkrankungen nach §3 der Corona-Impfverordnung.
    Hierzu zählen Personen
    -mit Trisomie 21,
    -mit einer vorgenommenen Organtransplantation,
    -mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit einer schweren -psychiatrischen Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression)
    -mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
    -mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
    -mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
    -mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
    -mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    -mit chronischer Nierenerkrankung,
    -mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen einer Schwangeren
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person

 

Um die Impfberechtigung nachzuweisen, müssen Menschen mit einer Vorerkrankung zum Impftermin ein ärztliches Attest mitbringen, mit dem nachgewiesen werden kann, dass eine Erkrankung gemäß § 3 der Impfverordnung vorliegt. Dazu reicht im Attest der Verweis auf den entsprechenden Paragraphen der Impfverordnung. Personen mit einem Attest nach § 4 der Impfverordnung sind derzeit noch nicht impfberechtigt.

Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen finden auf der Homepage des Kreises Höxter unter www.corona.kreis-hoexter.de/5224 ein PDF-Formular zum Download, das ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden muss. Zudem wird bei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ein Altersnachweis der pflegebedürftigen Person, eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dementsprechendes Dokument der Pflegekasse etwa über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad benötigt. Kontaktpersonen von Schwangeren müssen zusätzlich eine Kopie des Mutterpasses oder ein gleichwertigen Nachweis mitbringen.

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