NRW (red).Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu Corona-Schutzimpfungen von 12- bis 15-Jährigen ist in den nordrhein-westfälischen Impfzentren bereits gelebte Praxis. Kinder ab 12 Jahren können sich in Nordrhein-Westfalen bereits seit etwa zwei Wochen bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten sowie in den 53 Impfzentren des Landes impfen lassen. Das Ministerium hat den Impfzentren kürzlich ermöglicht, ein entsprechendes Impfangebot unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten einzurichten, sofern vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht.
„Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz gibt die gültige und bereits praktizierte Erlasslage in Nordrhein-Westfalen wieder. Seit ungefähr zwei Wochen können die Impfzentren Impfangebote für alle ab 12 Jahren einrichten. In der vergangenen Woche haben über 26.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren das Angebot für eine Erstimpfung wahrgenommen. Insgesamt sind rund 22 Prozent der 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal geimpft, das sind knapp 225.000 Personen in dieser Altersgruppe“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Eins muss allen jedoch bewusst sein: Es gibt noch keinen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren. In der Regel bleiben Kinder dieser Gruppe Gott sei Dank von einem schweren Verlauf verschont. Meistens haben sie nicht einmal Symptome. Aber sie können auch dann das Virus in sich tragen und weitergeben, wenn sie selbst keine Symptome haben. Und dann sind besonders Erwachsene gefährdet, die noch nicht geimpft sind. Ich erwarte daher schon, dass vor allem diejenigen Erwachsenen, die noch nicht geimpft sind und regelmäßigen Kontakt zu Kindern haben – in Vereinen, in der Familie, in Schulen – sich jetzt schnellstmöglich impfen lassen, wenn medizinisch nichts dagegen spricht. Erwachsene, die sich nicht impfen lassen, obwohl sie es könnten, handeln unsolidarisch und gefährden sich und andere.“
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.