NRW (red). Die Landesregierung wird die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sicherstellen. „Ich freue mich sehr, dass die wertvollen Angebote der Schulsozialarbeit auch über den 31. Dezember 2020 hinaus in vollem Umfang erhalten bleiben. Entscheidend ist für alle Beteiligten und insbesondere für die Kinder und Familien, die diese Unterstützung brauchen, dass die Finanzierung auch künftig gesichert und so verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeit geschaffen werden können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Minister Laumann erklärte dazu: „Es ist gut, dass die Schulsozialarbeit durch die Zusage der Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist. Mit der Entscheidung stehen auch Mittel für die dauerhafte Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung. Jugendliche mit schlechteren Startchancen erhalten damit auch künftig die Möglichkeit, mit kontinuierlicher Unterstützung den Schulabschluss zu erreichen und anschließend den Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen.“
Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370 Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt. Bislang finanziert das Land zusätzlich das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit) mit etwa 1.000 Vollzeitstellen für Fachkräfte, die ebenfalls auch im Bereich der Schulsozialarbeit tätig sind, im Gesamtvolumen von 47,7 Millionen Euro. Diese Fachkräfte, die an allen Schulformen arbeiten, werden mit diesen Mitteln von den Kommunen in der Regel befristet beschäftigt. Dieses Landesprogramm ist befristet bis zum Ende des Jahres 2020.
Die Landesregierung hat mit der heute erreichten Grundsatzeinigung nun beschlossen, die sogenannte BuT-Schulsozialarbeit dauerhaft über Landesmittel zu finanzieren und so das Angebot aufrecht zu erhalten. An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.