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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Kontrolltermin je Halbjahr nötig, um den vollen Bonus zu erhalten.

Kreis Höxter (red). Vorsorge ist besser als Bohren. Das hat sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht geändert. Deshalb sollten alle Menschen im Kreis Höxter die jährlichen Kontrolltermine beim Zahnarzt unbedingt wahrnehmen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Denn nur wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, kann einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn Zahnersatz benötigt wird. „Bei Kronen, Brücken und Prothesen können schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Der regelmäßige Eintrag im Bonusheft ist bares Geld wert“, erklärt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Noch bis zum Jahresende wird empfohlen, die Kontrolle beim Zahnarzt durchzuführen.

Regelmäßige Zahnkontrolle bedeutet: Erwachsene müssen mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Kontrolltermin je Halbjahr nötig. Wurde vor Beginn der Behandlung seit fünf Jahren lückenlos die Vorsorge im Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um zehn Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 15 Prozent mehr Festzuschuss. Das aktuelle Kalenderjahr wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt. „Vorsorge wird also belohnt: Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft führt, kann durch den höheren Zuschuss von seiner Krankenkasse Geld sparen“, rät Wehmhöner.

Mit gesunden Zähnen fällt das Lächeln leicht. Wer Wert auf gesunde Zähne legt, sollte deshalb auf eine sorgfältige Pflege achten. Viele Mediziner empfehlen ihren Patienten neben dem täglichen Zähneputzen und den regelmäßigen Kontrollbesuchen eine professionelle Zahnreinigung (PZR), die eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen kann. Bei der PZR entfernen der Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxefachkraft neben dem Zahnstein auch noch Zahnbeläge. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung richten sich nach dem Zustand des Gebisses und werden vom Zahnarzt individuell nach Aufwand und der Dauer der Behandlung berechnet.

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen des Gesundheitsbudgets erstattet die AOK NordWest ihren Versicherten als Mehrleistung die Kosten der professionellen Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr - jeweils bis zu 50 Euro.

Foto: AOK/hfr

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