Höxter (red). „Haben wir in Höxter unsere Hausaufgaben gemacht?“, vor dieser grundlegenden Frage steht die Stadtverwaltung Höxter nach Angaben der „Bürger für Höxter“-Partei. Demnach sei im Dezember des letzten Jahres der Entwurf des Haushaltsplans 2019 an die Ratsmitglieder und innerhalb von Haushaltsberatungen an die Mitglieder der Ratsfraktionen getragen.
„Doch jetzt steht Höxter Kopf: Der Haushaltsplan weist Lücken aus und diese gilt es zu auszumerzen. Am 31. Januar sollte der Haushaltsplan vom Rat eigentlich verabschiedet werden. Die BfH-Fraktion stellte allerdings innerhalb ihrer Haushaltsberatung fest, dass dieser rechtlich nicht korrekt aufgestellt ist“, so die BfH.
Demnach fehle unter anderem die Landesgartenschau 2023 gGmbH im Haushaltsplan komplett. „Der Bürgermeister hat diese Bedenken ernst genommen und mit dem Hinweis auf ein neues NRW-Gesetz (§ 19 KomHVO) die Haushaltsverabschiedung auf Ende Februar verschoben. Sind hier noch andere Ungereimtheiten?“, fragt die Fraktion.
Auch der Stellenplan sei ein Pflichtbestandteil des Haushaltsplanes, fügt die Fraktion an. „Dieser wurde am 11.01.2019 neu gefasst, aber in der alten Fassung öffentlich bekannt gemacht und bis zum 10.01.2019 zur Einsichtnahme für die Erhebung von Einwendungen vorgehalten. Wir fragen uns, weshalb der neue Entwurf des Stellenplans nicht zur Einsichtnahme ausgelegt worden ist“, macht der Pressesprecher der BfH- Fraktion John-Jerome Maly seinem Unmut Luft.
Ebenso sei die Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und der Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und die Sondervermögen der Stadt, für die Sonderrechnungen geführt werden, Pflichtbestandteil des Haushaltsplanes.
„In dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes für 2019 der Stadt Höxter ist einzig und allein die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Höxter (ESH) aufgeführt und umfangreich dargestellt. Die Anfang Juli gegründete Landesgartenschau Höxter 2023 gGmbH, die beim AG Paderborn unter „HRB 13644“ im Handelsregister eingetragen ist und an der die Stadt Höxter wohl zu 2/3 (20 Tausend Euro des 30 Tausend Euro betragenden Stammkapitals) und damit zu mehr als 50 % beteiligt ist, wird hier noch nicht einmal erwähnt. Die voraussichtliche Entwicklung dieser Sonderrechnung der Stadt Höxter ist aber zumindest aus unserer Sicht für die mittelfristige Planung der Stadt Höxter von herausragender Bedeutung“, macht der Fraktionspressesprecher deutlich.
„So wurden unter mittelbarem Hinweis auf die finanziellen Anforderungen der Landesgartenschau der Stadt Höxter bereits in 2018 beschlossene Investitionsprojekte verschoben, obwohl uns dazu bisher keine plausibel nachvollziehbaren Rechtsgrundlagen genannt wurden“, so Maly weiter.
„Die im Entwurf des Haushaltsplanes abgebildete mittelfristige Finanzplanung reicht bis ins Jahr 2022 und weist für die Landesgartenschau unter dem Produkt „150501“ in 2018 Aufwendungen in Höhe von 130 tausend Euro, im Jahr 2020 in einer Höhe von 140 tausend Euro, in 2021 eine Höhe von 805 tausend Euro und im Jahr 2022 eine Höhe von 845 tausend Euro aus. Diese Zahlen müssten aus unserer Sicht mit der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der LGS Höxter 2023 gGmbh korrelieren, die sich aus deren Wirtschaftsplan ergeben müsste“, so Maly weiter. „Die wesentliche Inanspruchnahme des Kernhaushaltes durch die LGS gGmbH in den nächsten Jahren dürfte demnach wohl aus dem Verlustausgleich bestehen, um die Insolvenz der mit gerade einmal 30 tausend Euro Kapital ausgestatteten gGmbh zu verhindern. Fehlende Pläne und unzureichende (langfristige) Planung. Wir stellen abschließend erschrocken fest: Der Entwurf des Haushaltsplanes enthält ´nur´ den Wirtschaftsplan der ESH. Wo finden wir den Wirtschaftsplan der LGS Höxter 2023 für das Jahr 2019?“, fragt sich die BfH-Fraktion.
Nach § 108 GO NRW würden für kommunale Beteiligungen von mehr als 50 vom Hundert der Anteile an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Gesellschaftsform gelten, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt wird und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht wird, erklärt die BfH.
„Danach hätte wohl auch für die LGS Höxter 2023 gGmbH ein Wirtschaftsplan für 2019 mit einer fünfjährigen Finanzplanung Bestandteil des Entwurfes des Haushaltsplanes 2019 sein müssen. In der Presseveröffentlichung der Stadt Höxter über die Gründung der gGmbH vom 11.07.2018 heißt es im letzten Satz:" In Kürze wird ein Wirtschaftsplan aufgestellt... Da bisher weder in den Gremien des Rates noch im Rat selbst ein Wirtschaftsplan für die LGS Höxter 2023 gGmbH vorgelegt wurde, scheint es einen solchen bisher wohl noch gar nicht zu geben. Auch der beschlossene Aufsichtsrat der gGmbH wurde wohl gut ein halbes Jahr nach Gründung der Gesellschaft noch nicht einmal zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen. Ob damit aber überhaupt die Vollständigkeit und Rechtskonformität des vorliegenden Haushaltsplans gegeben ist, darf wohl zumindest bezweifelt werden“, so Maly abschließend.
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