Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 01. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Höxter (red). In der Ratssitzung am Donnerstagabend hat der Rat der Stadt Höxter seinen eigenen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der im Herbst 2017 beschlossen worden war, wieder aufgehoben. Darin wurden u.a. die Abstandsflächen auf 1000 Meter zur Wohnbebauung und 600 Meter zu Außenbebauung festgelegt. Bis juristische Klarheit herrsche, soll es erst einmal keine weitere Ratsabstimmung über neue Windkraftzonen im Höxteraner Stadtgebiet geben, sagte Baudezernentin Claudia Koch. Möglicherweise könne dies bis zu zwei Jahre dauern, hieß es im Planungsausschuss und im Stadtrat. Höxter müsse sich eine neue Strategie überlegen, wie Windkraftzonen geschaffen werden, so hatte es das Verwaltungsgericht in Minden in seinen Auflagen formuliert. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtes würde die Stadt keinen ausreichenden substanziellen Raum zur Verfügung stellen. Das gelte es nun ausreichend zu prüfen.

Da von Seiten der SPD eine Diskussion per Abstimmung unterbunden wurde, durften nur Ratsmitglieder sprechen, die sich bereits vor dem Geschäftsordnungsantrag gemeldet hatten. Ralf Dohmann von den Bürgern für Höxter war deshalb der einzige Redner im Rat. Er bedankte sich beim Ausschuss für Planung und Umweltschutz, in der er wichtige Punkte herausgearbeitet und abschließend für geklärt sah. Seine Fraktion sei der Meinung, dass die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses neue Möglichkeiten eröffnen werde und das Höxter somit nicht mehr auf die Variante 6 mit 1.000 m zur Wohnbebauung und 600 m zur Außenbereichswohnbebauung eingeschränkt sei. Die Zeit müsse jetzt genutzt werden, um die erkannten Mängel im Verfahren nachzubessern und die aktuelle Planung rechtssicher zu gestalten, berichtet Ralf Dohmann. Nicht der prozentuale Anteil der Windkonzentrationszonen sei angreifbar, sondern die Vorgehensweise und die Begründung, die zu diesem Wert geführt haben. Die städtebaulichen Gegebenheiten Höxters können der Windkraft jedoch laut Dohmann nur wenig substanziellen Raum bieten. Gründe hierfür seien die großen Waldgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, die starke Zersiedlung, der Flughafen, der Artenschutz und nicht zuletzt das Weltkulturerbe Corvey.

Kreis und Stadt Höxter haben Anfang der Woche ein Berufungsverfahren gegen die Verwaltungsgerichtsentscheidung eingelegt. Das Gericht in Minden hatte im Dezember 2017 ihr Urteil verkündet, dass der Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde erneut über den Antrag der Maka Windkraft Verwaltungs GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Windenenergieanlage in Fürstenau zu entscheiden habe. Ähnliche Urteile gebe es für vier weitere Anlagen. Die Baudezernentin Claudia Koch sagte, das Höxter erst die nächsten Verfahrensschritte in der Flächennutzungsplanänderung gehen solle, wenn juristisch Klarheit herrsche. Wie viel Meter Abstand zur Wohnbebauung oder zu Außenbebauung beschlossen werde, das stehe nun erneut in den Sternen. Möglicherweise gibt es bis dahin auch schon neue rechtliche Gegebenheiten, die laut eigenen Angaben in Kürze von der neuen Landesregierung festgelegt werden. Auf diese Gegebenheiten schaue derzeit die Politik. Die Landesregierung möchte generell 1500 Meter zur Wohnbebauung rechtssicher festlegen.

Foto: red

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg#joomlaImage://local-images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg?width=295&height=255