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Freitag, 01. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Nachdem der Kreis Höxter seine seit 2003 geltende Allgemeinverfügung für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen aufgehoben hat, wird es die bekannten Brenntage zukünftig nicht mehr geben. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sieht die Verwertung von pflanzlichen Abfällen vor. Die Ordnungsbehörden der Kommunen können das Verbrennen von Pflanzenabfall im Einzelfall zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Stadt Höxter hat hierzu das Verfahren unter Berücksichtigung der bundesrechtlich einzuhaltenden Vorgaben neu geregelt.

Ab dem 01.01.2023 ist somit ein Verbrennen von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt im Stadtgebiet Höxter nur noch ausnahmsweise und unter besonderen, strengen Voraussetzungen zulässig. „Diese liegen z.B. dann vor, wenn die Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist“, erklärt Inge Ortjohann, Abteilungsleiterin bei der Stadt Höxter. Die Beantragung der kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung muss ab dem kommenden Jahr rechtzeitig vorab und schriftlich mit einer hinreichenden Begründung erfolgen.

Bis dahin wird es jedoch vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 eine Übergangsregelung geben. In diesem Zeitraum dürfen ausschließlich Baum-, Strauch- und Heckenabschnitt ab einer Menge von 2 m³ verbrannt werden. „Das Verbrennen ist nur außerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf oder direkt an der Anfallstelle erlaubt“, führt Ordnungsdezernent Stefan Fellmann aus und betont, dass das Verbrennen im Vorfeld jeweils schriftlich vorab bei der Stadt Höxter anzuzeigen ist. Weiterhin ist die Durchführung auf einmal monatlich begrenzt und darf nur am ersten oder zweiten Samstag eines Monats von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr erfolgen. Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.

Bei wem genau das Verbrennen anzuzeigen ist und welche weiteren Regeln hierbei einzuhalten sind, hat die Stadt Höxter in einem Merkblatt zusammengefasst.

Dieses und weitere Informationen zur Entsorgung von Grünschnitt können hier auf der Homepage der Stadt Höxter abgerufen werden.

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