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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Höxter. Vor mittlerweile drei Jahren bekam ein Projektierer die Erlaubnis, in der Fürstenauer Gemarkung vier Windkraftanlagen zu errichten. Gegen diese Erlaubnis sind mehrere Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig. Trotz dieser Rechtslage begann der Projektierer im Herbst letzten Jahres mit massiven Erdarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Vertrag mit der Stadt Höxter die Wirtschaftswege zu benutzen, bzw. auszubauen.

Gleichzeitig wurden diese Wege im Zuge der Bauarbeiten großflächig zerstört. Metertiefe Löcher am Straßenrand sind bis heute nicht gesichert. Trotz mehrfacher Telefonate und E-Mails an die Verwaltung und auch an die Polizei änderte sich die Situation bislang nicht.

Im Dezember befasste sich der Ortsausschuss Fürstenau mit dieser Situation. Einstimmig wurde die Verwaltung aufgefordert, tätig zu werden. Von dieser Sitzung gibt es bis heute noch immer kein Protokoll. Da stellt sich die Frage: Ist das alles gar nicht so schlimm? Die Leiterin des Ordnungsamtes sagte auf Nachfrage: „Naja, das ist ja nicht die Westerbachstraße!“ Dürfen Windradbauer alles, weil sie „systemrelevant“ sind und das Klima retten? Ist das im „öffentlichen Interesse“? Dass Windkraftanlagen nach acht bis zehn Jahren Laufzeit mit Glück anfangen, umweltneutral Strom zu erzeugen, soll vorkommen. Das Problem ist die Infrastruktur. Um mit Strom zu heizen und sein E-Auto zu laden, müssen in den Wohnquartieren auch entsprechende Kabel verlegt sein. Diese könnten jetzt zusammen mit dem Glasfaserkabel verlegt werden. Solches Vorgehen wäre tatsächlich im öffentlichen Interesse, denn man müsste die Straßen nicht nach kurzer Zeit erneut aufreißen. Nur leider passiert auch auf diesem Gebiet nichts. Es gibt viel zu tun, warten wir es ab.

Ferdinand Welling
Vorsitzender Gegenwind Köterbergland
37671 Höxter Fürstenau

 *Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Höxter News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Höxter News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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