Kreis Höxter (red) Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Der KSB Höxter bietet dazu zwei digitale Info-Veranstaltungen am Samstag, 28. Januar, 11 Uhr, und am Donnerstag, 2. Februar, 19.30 Uhr, an.
Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
Die Förderung steht dem organisierten Sport im Jahr 2023 zur Verfügung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Antragsberechtigt sind Stadt- und Kreissportbünde, Träger von Verbandssportschulen, Sportfachverbände und Regionalverbände, Bundessportfachverbände, Sportvereine und weitere Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren.
Das läuft wie folgt ab:
Antragsstellung bis 10. März 2023 beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.
Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB bis zum 10. Juli 2023.
Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15. September 2023.
Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens drei Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Vorlage des Verwendungsnachweises beim zuständigen KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs, spätestens aber bis zum 15. September 2023
Der KSB fasst die einzelnen Verwendungsnachweise der Sportvereine zusammen, erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Sportbund die Mittel.
Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.