Kreis Höxter (red). Landwirtschaftliche Maschinen, die mehr als drei Meter breit sind, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen fahren. Dies gilt zum Beispiel für Mähdrescher. Mit der Ausnahmegenehmigung können verschiedene Auflagen verbunden sein, die der Verkehrssicherheit dienen. So können bestimmte Fahrwege vorgegeben oder Begleitfahrzeuge angeordnet werden. Der Kreis Höxter empfiehlt Landwirten, Anträge frühzeitig zu stellen. Da mehrere Behörden in das Verfahren einbezogen werden müssen, kann die Bearbeitung der Anträge im Einzelfall bis zu zwei Wochen dauern. Fragen zum Thema beantwortet gern die zuständige Mitarbeiterin der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Höxter, Lisa Friedrich-Schulte, Telefon 05271-9651425, E-Mail:
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Überbreite landwirtschaftliche Maschinen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung auf öffentliche Straßen
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