Höxter (as). Großen Diskussionsbedarf brachte die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung des Landesbetriebs Straßen NRW zum Neubau der B64 gestern Abend in Ottbergen. Entgegen der Zufriedenheit der Godelheimer Bürgerinnen und Bürger sehen die Ottberger großen Nachholbedarf in Sachen Sicherheit und Barrierefreiheit.
Nach einer einstündigen Durchsicht aller Pläne stellte Projektleiterin Jelena Delic den Neubau der B64 Brakel-Hembsen bis Höxter- Ottbergen vor. Tagesordnungspunkte stellten unter anderem die Lage der Trasse, Randbedingungen, Verknüpfungen zu Wirtschaftswegen und der Ortschaft sowie Lärmschutz dar.
Unmut besteht vor allem gegenüber dem neuen Zubringer der
„Wir bilden mit unserem Dorf drei Ortsteile- den Norden, den Steinäckern und die Dorfmitte. Durch den Zubringer werden diese drei Ortsteile zerschlitten. Wir erhalten keinen direkten Zugang zu unseren Mitbürgern“, erklärt der Ortsheimatpfleger Bernhard Föckel. Der geplante 500 Meter lange Zubringer zur Ortschaft Ottbergen, ein an der Bruchhäuser Straße gelegener Weg, soll mit einer Steigung von 5% über die B64N führen. Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer erhalten mit diesem Zubringer die Möglichkeit, den nördlichen Teil der Ortschaft zu erreichen. Das große Manko: Der Weg ist in der Planung unbeleuchtet.
Die Bürgerinnen und Bürger sehen an dieser Stelle besonders die Sicherheit von Kindern und älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderung besonders gefährdet.
Lärmschutz nicht ausreichend bedacht
Im Bereich der Ortschaft, in Höhe des Stockbergs soll es zu einer Fahrbahnveränderung, von eine auf zwei Spuren erfolgen. „PKW Fahrer beschleunigen, vor allem, wenn sie stundenlang hinter einem LKW gehangen haben genau dann- wenn es zweispurig wird“, macht Frank Sonntag deutlich. „Außerdem“, beschreibt er weiter, „auch wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h festgesetzt wird, wer wird dort auch die festgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beachten?“ Durch hochabsorbierende Schallschutzwände sollten den Erklärungen des Planungsteams zufolge jedoch nur minimale Geräusche als Anwohner zu vernehmen sein.
Weitere Vorgehensweise
Der aktuelle Planungsstand wird nun einen Monat in der Gemeinde zur Durchsicht offengelegt. Während und bis zwei Wochen nach dieser Frist erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Bedenken, Hinweise oder Anregungen als schriftliche Stellungnahme bei der Bezirksregierung Detmold einzureichen. Die Einwendungen werden anschließend vom Landesbetrieb Straßenbau NRW bearbeitet und in einer Synopse festgehalten.
Daraufhin erfolgt erneut eine Anhörung mit Erörterung. Nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, gegen den binnen zwei Monaten Klagemöglichkeit besteht. Wird der Beschluss nicht beklagt, wird der Beschluss rechtskräftig und das Baurecht erteilt.
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