Kreis Höxter (red). Bei einem Schaf aus einem Bestand im Kreis Höxter ist die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Das teilt das Veterinäramt des Kreises Höxter mit. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Das Blauzungen-Virus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.
Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. „Damit verbunden, kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet“, so Dr. Tschachtschal.
Vor dem Hintergrund der sich häufenden Fälle von Blauzungenkrankheit weist das Veterinäramt auf die Impfmöglichkeit für gefährdete Tiere hin. „Während noch im Frühjahr 2024 kein Impfstoff gegen das Virus zur Verfügung stand, hat das zuständige Bundesministerium kürzlich die Anwendung von drei neu entwickelten Impfstoffen durch eine Eilverordnung ermöglicht. Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und vor der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit. Sie wird dringend empfohlen“, rät Dr. Tschachtschal. Bei Rindern und Schafen übernehme die Tierseuchenkasse NRW auf Antrag einen Teil der Impfkosten.
Zusätzlich – oder bis zum Eintritt eines wirksamen Impfschutzes – sollte versucht werden, empfängliche Tierarten durch Anwendung von Insekten abwehrenden Mitteln vor Mücken-Angriffen zu schützen.
Bereits im September 2023 wurden in den Niederlanden die ersten Blauzungenfälle der Variante 3 festgestellt. Danach traten Fälle in Nordrhein–Westfalen in den Kreisen Wesel und Kleve auf, aktuell auch in weiteren Kreisen.
Mit Auftreten der ersten Fälle in NRW galten für die Tierhalter auch im Kreis Höxter bereits Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere.