Kreis Höxter (red). Für die Besitzer von Waffen und Munition im Kreis Höxter ergeben sich wichtige Änderungen, welche nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit dem 6. Juli 2017 Gültigkeit haben. Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen.
Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung. Anders ist dies nur dann, wenn das Behältnis nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle den Besitzer gewechselt hat. Das bedeutet beispielsweise, dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten.
Erlaubnisfreie Waffen und Munition sind mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zudem wird es für einen befristeten Zeitraum, bis zum 01.Juli 2018, möglich sein, "straffrei" illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.