Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 01. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Für die Besitzer von Waffen und Munition im Kreis Höxter ergeben sich wichtige Änderungen, welche nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit dem 6. Juli 2017 Gültigkeit haben. Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen.

Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung. Anders ist dies nur dann, wenn das Behältnis nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle den Besitzer gewechselt hat. Das bedeutet beispielsweise, dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten.

Erlaubnisfreie Waffen und Munition sind mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zudem wird es für einen befristeten Zeitraum, bis zum 01.Juli 2018, möglich sein, "straffrei" illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg#joomlaImage://local-images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg?width=295&height=255