Höxter/Holzminden (TKu). Die Weser ist eine Binnenwasserstraße des Bundes und unterliegt daher wasserwegerechtlich dem deutschen Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG). Was man als Laie auf der Weser darf und was nicht, darüber sprach Höxter-News mit der Pressestelle des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Hann. Münden sowie mit dem Leiter der Außenstelle der Wasserschifffahrtsverwaltung (WSV), Peter Mittendorf. Darf man die Weser mit der Drohne überfliegen oder mit einem selbstgebastelten Floß die Weser hinunter treiben? Wir haben nachgefragt!
Die Oberweser ist ein beliebtes Revier für Wasserwanderer, Ruderer und Kanuten, aber auch für motorisierte Wassersportler. Das Bundeswasserstraßengesetz gilt zunächst erst einmal für alle Verkehrsteilnehmer, die auf den Wasserstraßen des Bundes unterwegs sind. Dabei ist es unerheblich mit welchem Fahrzeug sie diese nutzen und ob zum Führen ein Führerschein notwendig ist oder nicht.
Wird eine Bundeswasserstraße befahren, sind die Regelungen des WaStrG zu beachten. Hierzu zählen nicht nur Vorgaben zum Befahren der Gewässer oder Ordnungsvorschriften, sondern auch die Bußgeldvorschriften. Eine wichtige Aufgabe, die der WSV Außenstelle Höxter zukommt, ist die Einhaltung des Naturschutzes. Die Uferböschungen dürfen nicht für eigene Zwecke umgestaltet werden, sagt Peter Mittendorf.
Angler haben in den vergangenen Jahren immer mal wieder diese Plätze direkt an der Weser gemäht und als Anglerplatz für sich hergerichtet. Das sei verboten, sagt Peter Mittendorf.
Die Einhaltung des Naturschutzes gilt es aber auch an anderer Stelle zu beachten. Aus diesem Grund sei zum Beispiel auch das „Wildcampen“ oder Lagerfeuer machen an der Weser verboten. Zum Übernachten sollte man immer einen regulären Campingplatz ansteuern, von denen es an der Weser mehr als genug gibt. Will man privat eine Schlauchboottour unternehmen, ist das rechtlich immer in Ordnung. Bis 10 Booten kann man genehmigungsfrei auf der Weser starten, solange das nicht gewerblich ist.
Möchte man die Weser bei Dunkelheit befahren, muss jedes Boot durch Licht erkennbar sein. Auch Segeln ist auf der Weser erlaubt, birgt aber erhebliche Gefahren durch seine natürlichen Gegebenheiten. Schwimmen darf man in der Weser ebenfalls, aber auch hier muss man die Gefahren bedenken. Die Strömungsgeschwindigkeit in der Weser ist stellenweise sehr hoch - bis zu vier Meter pro Sekunde, sagt Peter Mittendorf.
Ebenfalls erlaubt sind selbstgebastelte Flöße auf der Weser, dabei ist jedoch ihre Größe von großer Entscheidung. Genehmigungsfrei sind Flösse bis sechs Meter Länge und dreieinhalb Meter Breite ohne Motor bei privater Nutzung bis 12 Personen. Werden diese Werte überschritten, müsse das Gefährt mit dem WSV abgestimmt werden. Hinzu gilt es zu beachten, dass so ein Floss immer manövrierfähig sein muss. In den Sommermonaten kann einem schon mal ein großes Fahrgastschiff begegnen, das keine Ausweichmöglichkeit besitzt, sondern in der mittleren Fahrrinne unterwegs ist. Dann kann es schon mal eng werden und man muss nach ganz außen ausweichen.
Überhaupt gilt wie beim Autofahren Rechtsverkehr auf der Weser.
Ab wann benötigt man einen Bootsführerschein? Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden. Es gilt zu beachten: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt. Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.
Alkoholgenuss ist für Bootsführer ebenso verboten, wie beim Autofahren. Eine Schwimmweste gilt es immer zu tragen, für die eigene Sicherheit, bestätigt Peter Mittendorf. Was man in letzter Zeit oft sieht, ist der Einsatz von privaten Drohnen. Bei der Bundeswasserstraße gilt ebenfalls die neue Drohnenverordnung. Das bedeutet, man muss genügend seitlichen Abstand zur Weser wahren, mindestens aber wie bei Bundesstraßen einen Abstand von einhundert Metern. Ein Überfliegen der Weser ist verboten oder bedarf einer Anmeldung bzw. Erlaubnis der WSV.
Vorfahrt gegenüber der Sportschifffahrt haben übrigens nicht nur Fähren im Querverkehr sondern auch immer der Naturschutz im übertragenen Sinne. Denn der Schutz des Ökosystems steht laut der WSV immer an erster Stelle, wenn man die Uferböschungen betritt.
Fotos: Thomas Kube