Höxter (red). Mit dem vorrangigen Ziel, sich aus der eigenen Betroffenheit heraus gegenseitig zu informieren und zu unterstützen, leisten Selbsthilfegruppen einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen und psychosozialen Problemen. Die Krankenkasse IKK classic unterstützt sie dabei und finanziert individuelle Projekte. „Für dieses Jahr ist der Topf noch nicht ausgeschöpft“, sagt IKK-Gesundheitsmanagerin Ronja Puls in Höxter. „Selbsthilfegruppen können also noch Fördergelder beantragen.“ Förderfähig sind beispielsweise Seminare, Vorträge oder neue Broschüren, die über eine Krankheit informieren. Die Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden.
Apropos: „Eine Gruppe kann auch mehrere Anträge pro Jahr stellen, wenn die Grundsätze des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung eingehalten werden“, so Puls weiter. Die Formulare gibt es im Internet unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de Anträge auf Pauschalförderung: Zeit bis März Es gibt auch noch die sogenannte Pauschalförderung. Diese wird von den Krankenkassen und -verbänden in NRW (GKV-Gemeinschaftsförderung Nordrhein-Westfalen) einmal jährlich für Büromaterialien, Raummiete, die Durchführung für Gremiensitzungen oder Ähnliches gewährt. „Selbsthilfegruppen müssen diese Gelder bis Ende März eines jeden Jahres beantragen“, sagt Puls.
Foto: IKK classic