Höxter (red). Die Stadtverwaltung Höxter nimmt die aufgetretenen Hinweise bezüglich hinterlassenem Hundekot und anderer Verunreinigungen im Stadtgebiet zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger über die Pflichten zur Erhaltung eines sauberen Stadtbildes zu informieren. Diese ergeben sich vorrangig aus der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Höxter.
Verstöße gegen die niedergeschriebenen Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allgemeines Verunreinigungsverbot
Es ist allgemein verboten, Verkehrsflächen (u.a. Straßen, Gehwege, Radwege, Bürgersteige, Böschungen und Gräben) und Anlagen (u.a. Grünflächen, Spiel- und Sportflächen, Ufer) zu verunreinigen. Untersagt ist damit beispielsweise das Wegwerfen und Zurücklassen von Glas, Verpackungsmaterial und sonstigem Unrat. Jede/r Verursacher/-in ist verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen.
Tiere
Alle Personen, die Tiere halten oder diese mit sich führen, sind dazu verpflichtet, jegliche von ihren Tieren verursachte Verunreinigungen, insbesondere Kot, unverzüglich zu beseitigen. Diese Pflicht betrifft nicht nur Hundehalter/-innen, sondern schließt u.a. auch alle Besitzer von Katzen und Pferden mit ein.
Alle Tierbesitzer werden daher darauf hingewiesen, Kotbeutel zu verwenden und diese ordnungsgemäß zu entsorgen.
Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung
Unabhängig von der Ursache der Verunreinigung sind zugleich auch die Anlieger/-innen dazu angehalten, die Gehwege und/oder Straßen der vor ihren liegenden Grundstücken zu säubern/reinigen. Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Höxter kann die Reinigungspflicht für die anliegenden Straßen und Wege auf die Grundstückseigentümer/-innen übertragen werden. Dies ist in vielen Fällen geschehen und kann im Detail dem Straßenreinigungsverzeichnis entnommen werden. Die beschriebene Pflicht umfasst das Entfernen aller Verunreinigungen, die die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen; somit auch den schon angesprochenen Hundekot. Eine Reinigung sollte grundsätzlich einmal wöchentlich stattfinden.
Abschließender Appell
Ein sauberes Höxter kann nicht allein durch städtische Reinigungskräfte sichergestellt werden. Es braucht zwingend die Unterstützung und Rücksichtnahme aller, um öffentliche Flächen und Anlagen sauber zu halten.
Stefan Fellmann, Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Bürgerservice, sowie Inge Ortjohann, Sachgebietsleiterin Ordnung, Straßenverkehr und Brandschutz/Rettungsdienst appellieren daher an alle Höxteranerinnen und Höxteraner und alle Besucherinnen und Besucher, Tierkot, Müll und sonstigen Unrat nicht einfach wegzuwerfen oder liegen zu lassen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen. Wenn jede/r auf ihren/seinen Müll achtet, kann ein schönes Stadterlebnis für alle geschaffen werden.
Foto: Symbolfoto