Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 02. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Freitag, 28. Dezember, und endet am Montag, 31. Dezember 2018. Die Fachbeamten der Bezirksregierung werden wieder intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durchführen. 

Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Der Feuerwerkskörper muss mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein. 

Beispiel: 0589-F2-1234 CE 0589 

Der erstmalige Verkauf von Feuerwerkskörpern sowie Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten müssen vom Händler der Bezirksregierung schriftlich angezeigt werden. Die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und das Vorliegen der Anzeige werden in diesem Jahr Schwerpunkte der Überprüfungen in den Verkaufsstellen sein. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder. 

Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise lesen und beachten.

Foto: Symbolfoto

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg#joomlaImage://local-images/hx/premium/Schwager_Jubi_HN_okt24.jpg?width=295&height=255