Region (red). Beim Feuerwerksverkauf haben Betriebe in Ostwestfalen-Lippe im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Das ist die positive Bilanz der jüngsten Kontrollen des Feuerwerksverkaufs durch die Bezirksregierung Detmold. Die Fachbeamten haben bei ihren Kontrollen zum Jahreswechsel insgesamt 41 Beanstandungen getroffen. Im Jahr 2017 lag die Zahl noch bei 138.
Insgesamt 170 Betriebe haben die Mitarbeiter des Dezernates für Arbeitsschutz bei ihrer Überwachungsaktion zwischen dem 27. und dem 31. Dezember 2018 überprüft. In fünf Fällen wurden die zulässigen Lagerhöchstmengen von Feuerwerkskörpern deutlich überschritten (2017: eine Überschreitung). Die Fachbeamten ordneten daraufhin vor Ort die Reduzierungen der Lagermengen auf das gesetzlich zulässige Maß an.
Weitere 36 Verstöße gegen Produktsicherheit und Sicherheitsbestimmungen haben die Mitarbeiter der Bezirksregierung registriert (2017: 138). Damit ist die Anzahl der festgestellten Verstöße im Vergleich zu 2017 deutlich zurückgegangen.
Neben den Verstößen gegen die Lagerhöchstmengen lag ein weiterer Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei unzureichenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung und nicht ordnungsgemäßen Fluchtwegen. Diese Fehler konnten bei den Kontrollen vor Ort direkt behoben werden. In einem Fall wurde ein Produkt wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet und aus dem Verkauf genommen.
„Märkte, in denen Mängel festgestellt werden, erhalten von uns entsprechende Schreiben. Beim Überschreiten der zulässigen Lagerhöchstmengen wird zudem geprüft, ob der Verdacht eines Straftatbestandes vorliegt“, sagt Antonius Kümmel vom Dezernat für Arbeitsschutz.
Illegales Feuerwerk, wie sogenannte „Polenböller“, haben die Fachbeamten bei ihren Kontrollen nicht vorgefunden. Bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen stellten sie ebenfalls keine Probleme fest.