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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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Fürstenau. Immer wieder versucht ein Projektierer im Kreis Höxter Windräder zu errichten. Außerhalb von Windvorrangzonen, die der Flächennutzungsplan vorschreibt, versucht er „den Klimawandel zu stoppen“ und für sich Gutes zu tun. Ein Paderborner Windkraftbetreiber erhält 5 Millionen Euro im Jahr für „nicht“ produzierten Strom, weil die Netze überlastet sind und Speicher und Stromtrassen fehlen. Hier sind neue Windräder nicht nur sinnlos, sie töten auch Tiere, stören die Landschaft, machen Lärm und krank, kosten unser Geld und bedrohen massiv unser Weltkulturerbe. Die Lokalpolitik hat durch das Aufstellen des Flächennutzungsplanes eindeutig bekundet, wo gebaut werden darf.

Die Einwohner haben mit über eintausend Einwendungen in diesem Verfahren gezeigt, wie wichtig ihnen Ihr Kulturland ist. Obwohl zwei betroffene Landbesitzer ihre Einwilligungen zum Windradbau zurückzogen haben, wird erneut beantragt. Dabei ist es dem Antragsteller egal, ob damit das landesweit höchste Vorkommen von Rotmilanen, Weiß- und Schwarzstörchen hier im Kreis Höxter bedroht wird. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes soll viel Geld gescheffelt werden, dieses werden wir mit aller Kraft verhindern. Jeder weiß längst, dass ohne Speicher oder Stromtrassen jedes neue Windrad in unserer Region eins zu viel ist. Im Kreis Höxter ist beim Öko-Strom bereits heute erreicht, was bundesweit erst 2030 erreicht werden soll! Wir, die Bürgerinitiative Gegenwind Köterbergland, werden nach Auslegung der Antragsunterlagen auf unserer Web-Seite www.gegenwind-koeterbergland.de  und auf Facebook Vorschläge für Einwendungen veröffentlichen, die jeder verwenden darf, um die völlig überzogenen Pläne zu bremsen.

Ferdinand Welling
Vorsitzender BI Gegenwind Köterbergland

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, Deutschland News UG distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Deutschland News UG behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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