Höxter (red). Wegen Drogenbesitz und die Weitergabe von Drogen an eine Minderjährige ist ein bekannter Höxteraner Geschäftsmann im Amtsgericht Höxter zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung und einer 30.000 Euro dotierten Geldstrafe, die an eine gemeinnützige Organisationen gezahlt werden muss, verurteilt worden. Nach anfänglichem Zögern legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. Das war auch die Bedingung für das Gericht, denn Verteidigung und die Staatsanwaltschaft einigten sich bereits im Vorfeld auf das Strafmaß.
Gut liefen die Geschäfte des Geschäftsmannes und zweifachen Familienvaters, berichtet der 49-jährige Kaufmann der Richterin Christina Brüning. Mehr als 200 Beschäftigte gehören zu dem Unternehmen, in dem die Polizei vor mehr als zwei Jahren Drogen bei einer Razzia beschlagnahmt hatte. Der Beschuldigte gab im Gerichtssaal an, dass ihm seine Unternehmertätigkeiten über den Kopf gewachsen sei.
Die Doppelbelastung als Firmenchef und Hallenmanager waren seinen Aussagen zufolge der Grund für den Besitz und die Einnahme von Drogen. Die Sache ginge dem Beschuldigten sehr nahe. Unter Tränen schilderte er seine Situation, in dem sein 13-jähriger Sohn von der Schule nach Hause kam und davon berichtete, dass alle erzählen würden, sein Vater sei ein Drogendealer. Das sei für ihn das Schlimmste gewesen, berichtete der Kaufmann.
"Ich wurde durch das Vorführen in den Medien schon genug bestraft, meine Geburtsstadt begegnet mir mit Härte", erklärte der Angeklagte unter Tränen. Was genau dem Beschuldigten zur Last gelegt wurde, davon berichtete Staatsanwalt Henrik Dahnke aus Paderborn im Gerichtssaal.
Er zählte sämtliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Gramm-Werten auf. Es waren bis zu 200 Gramm verbotene Substanz. Staatsanwalt Henrik Dahnke berichtete auch von der unerlaubten Weitergabe von Drogen an eine Minderjährige in Berlin, in sechs Fällen von Mai bis August 2014.
Der Unternehmer war zudem im Besitz einer nicht unerheblichen Drogenmenge unterschiedlichster Art wie Kokain, Ecstasy und Marihuana. Laut seinem Verteidiger hätte der Angeklagte seine Drogensucht inzwischen überwunden und würde sich in Therapie befinden. Details zu seiner Suchterkrankung, seinen persönlichen Verhältnissen und seinen Besuchen in Berlin wurden wegen der Absprache auch nur hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Dem bereits wegen Steuerhinterziehung und einer Autofahrt unter Kokain-Einfluss verurteilten Geschäftsmann wurde jedoch ein stabiles familiäres Umfeld ohne finanzielle Probleme positiv zu Grunde gelegt, weswegen die Strafe vom Höxteraner Schöffengericht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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