Kreis Höxter (r). Rechtzeitig zum Schulstart im Kreis Höxter appelliert die AOK NordWest an alle Eltern, unbedingt die Sehstärke ihrer Kinder im Auge zu behalten. „Schlecht sehen tut nicht weh. Wenn die neuen Erstklässler Bilder oder Buchstaben nur schlecht erkennen, sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Denn bleiben die Sehprobleme unentdeckt, macht sich das nicht nur bei den Schulnoten bemerkbar, sondern kann die kindliche Entwicklung erheblich hemmen. Mehr als jedes achte Grundschulkind im Alter von sechs bis zehn Jahren (12,9 Prozent) trägt bereits eine Brille. Das belegt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren bekamen im vergangenen Jahr bereits 8,6 Prozent eine Brille verordnet.
Anzeichen für Sehprobleme
Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben. Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
Augenuntersuchungen beim Kinderarzt
Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt steht vor dem Schulbeginn insgesamt sechsmal der Sehsinn des Kindes im Fokus: Bei der U5 zwischen dem sechsten und dem siebenten Lebensmonat, der U6 zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat, der U7 zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, der U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat, der U8 im Alter von etwa dreieinhalb bis vier Jahren und der U9 kurz vor Schulbeginn mit etwa fünf Jahren. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.
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