Höxter (red). Aufgrund der Corona-Pandemie musste auch die Stadtbücherei Höxter zwischenzeitlich den Zugang zu ihren Angeboten beschränken. Ab sofort ist der Besuch jedoch wieder unter Einhaltung von strengen Schutzauflagen und vorheriger Anmeldung möglich.
„Wir freuen uns, dass wir schrittweise wieder öffnen können“, sagt Christiane Bode, Leiterin der Stadtbücherei: „Wir haben entsprechende Maßnahmen getroffen, die einer Ausbreitung des Corona-Virus entgegenwirken, aber gleichzeitig wieder den Zugang zur Bücherei ermöglichen.“
Sie erklärt: „Die Terminvergabe erfolgt für verschiedene Gruppen an bestimmten Tagen.“
Der allgemeine Besuch der Bücherei ist Dienstag von 13 bis 16 Uhr, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 16 bis 19 Uhr möglich. Der letzte Einlass erfolgt 30 Minuten vor Schließung. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher ist begrenzt.
Zu diesen Besuchszeiten können auch Termine für die Medienabholung vereinbart werden. Der verfügbare Bestand ist im Online-Katalog zu finden. Eine Bestellung kann per Anruf erfolgen. Pro Ausweis ist eine Bestellung für bis zu 10 verfügbare Medien möglich.
Familien mit Kindern können für dienstags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr Termine vereinbaren. Der Freitag von 9 bis 11 Uhr ist für Senioren und Risikogruppen vorgesehen. Für Familien, Senioren und Risikogruppen erfolgt der Einlass jeweils allein und ist auf 25 Minuten beschränkt.
Für Fragen und Terminvergaben ist die Stadtbücherei telefonisch unter 05271/963-4444 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag von 10 bis 12 Uhr, Dienstag von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11 Uhr.
Brigitte Husemann, als Abteilungsleiterin bei der Stadt Höxter auch für die Stadtbücherei zuständig, erklärt: „Wir wollen den Besuch so sicher wie möglich gestalten. Zum Schutz aller Leserinnen und Leser aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten daher einige neue Regeln.“
So werden Besucherinnen und Besucher gebeten, an der barrierefreien Tür im Innenhof zu warten und pünktlich zum Termin zu erscheinen. Zum gegenseitigen Schutz ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Auch die Registrierung der Kontaktdaten wird in der Coronaschutzverordnung vorgeschrieben.
Besucherinnen und Besucher werden im Eingangsbereich über ein gekennzeichnetes Wegesystem geleitet und müssen Körbe aus dem Wartebereich nutzen. Um den Mindestabstand einzuhalten, dürfen die Regalreihen nur einzeln betreten werden.
„Die Bücherei kann nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Es stehen keine Sitzplätze zur Verfügung“, so Büchereileiterin Bode weiter: „Eine Beratung ist zurzeit leider nur am Telefon oder an der Info-Theke möglich.“
Eine besondere Behandlung gibt es auch für die zurückgegebenen Medien. Diese werden einer 72-stündigen Quarantäne unterzogen und können erst danach wieder ausgeliehen werden, auch wenn sie im System schon als „verfügbar“ gekennzeichnet sind.
Für die Ausleihe und Rückgabe stehen die Geräte zur Selbstverbuchung zur Verfügung. Dort können Gebühren bargeldlos bezahlt werden.
Serviceangebote wie die Nutzung des Internet-PCs, des Kopierers oder der Recherche-PCs sind zurzeit nicht möglich. Auch Veranstaltungen in der Bücherei finden nicht statt.
Christiane Bode weist auch darauf hin, dass die digitalen Angebote der „Onleihe OWL“ und „TigerBooks“ weiterhin wie gewohnt ortsunabhängig zur Verfügung stehen: „Die Nutzung ist mit einer Komplett-Karte möglich. Eine Aufstockung des Büchereiausweises auf eine Komplett-Karte kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die entsprechende Gebühr kann zu einem späteren Zeitpunkt direkt in der Bücherei entrichtet werden.“
Auch Neuanmeldungen sind auch digital möglich. Hierfür werden Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und idealerweise eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises benötigt. Antragsformulare können auf der Webseite der Stadt Höxter heruntergeladen und per E-Mail an
„Wann ein regulärer Betrieb der Stadt ohne Beschränkung des Zugangs und der Öffnungszeiten möglich ist, hängt von der Entwicklung der Pandemie und den aktuellen Vorgaben des Landes zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab“, schließt Brigitte Husemann ab: „Die Leihfrist der entliehenen Medien wird automatisch bis zwei Wochen nach Wiederaufnahme des regulären Betriebes verlängert, so dass bis dahin keine Mahngebühren entstehen.“
Foto: Christiane Bode