Kreis Höxter (red). Der Kreis Höxter teilt mit, dass die Taxiunternehmer im Kreisgebiet auch weiterhin von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit sind. Entsprechend der seit Montag geltenden aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes ist diese Regelung bis zum 25. Mai verlängert worden. Für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages ist eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich.