Höxter (red). Seit Montag, 27. April gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung beim Einkaufen oder im Personenverkehr eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese wurde in der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung verlängert und bisher von den Bürgerinnen und Bürgern in Höxter größtenteils vorbildlich befolgt worden.
Auf dem Wochenmarkt am vergangenen Samstag wurde allerdings festgestellt, dass bei einigen Personen Unklarheit über die genauen Bestimmungen der Maskenpflicht bestand.
Daher weist die Stadt Höxter darauf hin, dass auf dem gesamten Bereich des Wochenmarktes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist. „Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob etwas an einem Stand gekauft wird oder ob man den Markt nur überquert“, erklärt Inge Ortjohann, Leiterin der Abteilung Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst: „Alle Personen, die sich auf dem Wochenmarkt aufhalten, müssen eine Bedeckung über Mund und Nase tragen. Dafür reichen ein Tuch, ein Schal oder eine selbstgemachte Alltagsmaske aus.“
Die Stadt Höxter wird auf dem Markt ab Mittwoch, 13. Mai zusätzliche Hinweisschilder anbringen. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung vor Ort. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann auch ein Bußgeld verhängt werden.
Die Maskenpflicht gilt in Ergänzung zu dem Gebot, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht unter die Ausnahmen der Coronaschutzverordnung fallen, einzuhalten. Mit dem Tragen einer Maske können Mitmenschen in Fällen, in denen dieser Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden kann, geschützt werden.
Zum Eigenschutz sollte beim Tragen der Maske besonders auf die Hygiene geachtet werden, denn auch auf der Maske können sich Viren sammeln. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen der Maske sollten daher die Hände gründlich gewaschen werden. Der Stoff der Maske sollte beim und nach dem Tragen möglichst nicht angefasst werden. Und nach jedem Tragen muss die Maske gewaschen oder desinfiziert werden.
Die konsequente Einhaltung der Maßnahmen gegen das Coronavirus haben die Anzahl der Infizierten soweit gesenkt, dass weitere Öffnungen von Geschäften oder der Gastronomie ab dieser Woche möglich wurden. „Bitte verhalten Sie sich auch weiterhin so, dass Sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzen“, appelliert Stefan Fellmann, Dezernent der Stadt Höxter für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht.