Höxter (red). Seit Montag haben sich der ehemalige Chefarzt der Kinderabteilung und eine Kinderärztin des St. Ansgar Krankenhauses Höxter vor dem Amtsgericht in Höxter wegen fahrlässiger Tötung des zweijährigen Malik aus Lauenförde zu verantworten (Höxter-News.de berichtete) Ihnen wird zu Last gelegt, die Ursache des an einem Hirntumor erkrankten zweijährigen Jungen im Oktober 2013 zu spät erkannt zu haben und den Transport in die lebensrettende Klinik nach Kassel fehlerhaft organisiert zu haben, was zu einem Stunden späteren Abtransport geführt habe. Der kleine Malik litt an einem Gehirntumor in der hinteren Schädelgrube mit steigendem Hirndruck, wie Gutachter Dr. K. berichtete.
Bis diese Diagnose jedoch mit Hilfe eines sogenannten Magnetresonanztomographen (kurz: MRT genannt) erkannt wurde, vergingen viele Stunden. Gutachter Dr. K. (Neuropädiater) legte dem Chefarzt und seinen Kollegen zur Last, sie hätten den neurologischen Status nicht gründlich genug untersucht. Untersuchungen hätten zwar stattgefunden, wären aber nicht umfassend genug gewesen, wie zum Beispiel die Ermittlung des neurologischen Status durch eine Spiegelung des Augenhintergrundes oder bestimmte Reflexuntersuchungen. Aus Sicht der Verteidigung deutete bei den durchgeführten Untersuchungen jedoch nichts auf ein sogenanntes „Neurologisches Defizit“ des Zweijährigen hin.
Vater Yiliray und Mutter Bahriye Soyak belastet der Tod ihres Kindes noch heute sehr schwer, wie im Prozess deutlich wurde. Schon wenige Jahre zuvor haben sie ein Kind verloren, das an einem Neuroblastom litt. Die Eltern waren im Krankenhaus stets an der Seite ihres kleinen Sohnes Malik und haben den immer schlechter werdenden Krankheitsverlauf dokumentiert und die Ärzte auf den Zustand von Malik hingedeutet. Überwiesen worden ist Malik von einer niedergelassenen Kinderärztin nach Höxter in die Kinderabteilung des St. Ansgar Krankenhauses. Auch sie war als Zeugin vor Gericht geladen, um eine Aussage zum Fall zu tätigen. Die Diagnosestellung war auch für sie nicht so ganz einfach, woraufhin sie sich entschieden hatte, den Jungen nach Höxter ins Krankenhaus zu überweisen.
Dort übernahm Chefarzt Dr. K. die erste ambulante Untersuchung. Man vermutete einen Infekt oder etwas ähnliches und wollte das Kind stationär näher untersuchen. Chefarzt K. beauftragte damit einen Oberarzt, gegen den ebenfalls Ermittlungen laufen würden laut Richterin Christina Brüning. Im Zeugenstand sagte auch ein 35-jähriger Assistenzarzt aus, der Malik näher untersucht habe. Nach seiner Aussage zufolge habe er den Jungen neurologisch grob untersucht und dabei keine neurologischen Auffälligkeiten festgestellt. Gutachter K. War der Meinung, das bei einer umfassenderen Untersuchung des neurologischen Status die Verdachtsdiagnose eines „erhöhten Hirndrucks“ vermutlich eher aufgefallen wäre. In der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober habe sich bei dem Jungen ein Krampfanfall gezeigt, woraufhin unverzüglich eine MRT-Untersuchung durchgeführt worden ist. Dies erkannte der Gutachter auch als positiv an.
Die damals diensthabende Radiologin sagte aus, das man den Tumor auf den MRT-Bildern sehen konnte, ebenso wie den erhöhten Hirndruck. Allerdings konnte man nicht sehen, wie viel Zeit dem Jungen bei dieser lebensbedrohlichen Erkrankung noch bleibt. Ein fachgerechter Spezialtransport mit Hilfe eines Kinderintensivmobils aus Kassel wurde unverzüglich am Morgen des 16. Novembers kurz nach Diagnosestellung noch vor neun Uhr angefordert. Rettungshubschrauber konnten aufgrund der Wetterlage nicht fliegen. Durchgeführt wurde der Transport des Jungen allerdings erst am späten Nachmittag.
Eine Vielzahl von Faktoren haben zu dem späten Abtransport in die Klinik nach Kassel geführt, was im zweiten Teil des Prozesses noch eingehender geklärt werden muss. Deutlich wurde das bei der Aussage einer Chefärztin der Kinderklinik Kassel. Sie habe den Transportauftrag angenommen und weiter gegeben an einen Kollegen, der im zweiten Prozesstag als Zeuge geladen sein wird. Dieser Arzt sollte den Transport des Zweijährigen koordinieren, was im Auftrag der angeklagten Kinderärztin Frau Dr. D. geschah. Ebenfalls vorgeladen sein wird auch der diensthabende Notarzt Dr. R., der sich geweigert hatte, den Jungen aufgrund von fehlendem Equipment mit dem Rettungswagen nach Kassel zu transportieren, sowie die damals diensthabenden Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der Leitstelle. Der zweite öffentliche Prozesstermin ist für Mittwoch, den 22. November um 09:00 Uhr im Amtsgericht Höxter angesetzt.
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