Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 07. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Düsseldorf (red). Innenminister Herbert Reul hat entschieden, dass die nordrhein-westfälische Polizei künftig Langzeitarbeitskonten (LAK) nutzen kann. Polizistinnen und Polizisten haben damit die Möglichkeit, bis zu einem Jahr Arbeitszeit anzusparen, um diese anschließend für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder eine längere freie Phase einzusetzen. „Die Polizisten sorgen tagtäglich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Im Einsatz und bei den Ermittlungen werden von ihnen viel Flexibilität und Ausdauer verlangt. Als Arbeitgeber müssen wir genauso flexibel sein und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance bieten“, so Reul.

Die Langzeitarbeitskonten sollen bereits bestehende Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung ergänzen. Die Polizeibeamten haben die Wahl: Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ab dem 60. Lebensjahr kann der Zeitausgleich nur genommen werden, wenn der Mitarbeiter weiterhin mindestens fünfzig Prozent arbeitet. „Ob Kinderbetreuung, Pflege oder einfach eine längere persönliche Auszeit: Mit den Langzeitarbeitskonten können Polizistinnen und Polizisten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase individueller gestalten“, so der Minister.

Teilnehmen können alle Polizeibeamte. Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter können das LAK nicht nutzen, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden. Eine jeweilige flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit muss natürlich immer mit dem Vorgesetzten abgestimmt und mit den Aufgaben vereinbar sein. 

Das Vorhaben ist Teil einer Attraktivitätsoffensive und der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung von Langzeitarbeitskonten im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Die Details zu den Langzeitarbeitskonten werden derzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen den beteiligten Ressorts, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften besprochen.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255