Höxter (red). Künftig müssen Anliegerinnen und Anlieger nur noch die Hälfte der Straßenausbaubeiträge zahlen. Bereits zum Ende des letzten Jahres hatte der Landtag Nordrhein-Westfalen die Entscheidung getroffen, das die Beitragserhebung regelnde Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) zu reformieren. Ziel war es, für eine finanzielle Entlastung der Anlieger zu sorgen. Die rechtlichen Änderungen sind bereits zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Im Nachgang dazu hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) im Frühjahr dieses Jahres die zuvor angekündigte Förderrichtlinie veröffentlicht, die die Reduzierung der Beitragslast ausgestaltet. Demnach können künftig alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen nach Durchführung einer beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme einen Antrag auf Förderung bei der NRW.BANK stellen. Wird die Förderung bewilligt, übernimmt das Land die Hälfte des bislang von den Anliegern zu tragenden Kostenanteils. Müssten Anliegende für die Erneuerung der Straße vor ihrem Grundstück beispielsweise einen Beitrag in Höhe von 10 Euro pro qm Grundstücksfläche bezahlen, so würden es künftig nur noch 5 Euro pro qm sein. Die individuellen Beiträge der beitragspflichtigen Anliegerinnen und Anlieger verringern sich also jeweils um die Hälfte.
Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Gemeindeorgan ab dem 01.01.2018 (Stichtag) beschlossen worden sind. Ausgenommen hiervon sind Bauvorhaben, bei denen eine erstmalige Erschließung zum Beispiel in Neubaugebieten erfolgt.
Neu ist auch das Straßen- und Wegekonzept, das künftig Voraussetzung für die Förderung sein wird. Der Entwurf des zwischenzeitlich erarbeiteten Konzepts wird in der nächsten Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses am Dienstag, 18. August beraten und soll anschließend noch in diesem Jahr vom Rat beschlossen werden. In Zukunft werden Bürgerinnen und Bürger dem Konzept entnehmen können, welche straßenbaulichen Maßnahmen in der nächsten Zeit im Stadtgebiet anstehen. Sowohl voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als auch beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen werden enthalten sein. So soll mehr Transparenz geschaffen und vermieden werden, dass Anliegerinnen und Anlieger von den Bauarbeiten in „ihrer Straße“ geradezu „überrascht“ werden.
„Im Gebiet der Stadt Höxter werden voraussichtlich die Anlieger der ‚Wilhelm-Haarmann-Straße‘ und der ‚Ostpreußenstraße‘ in Höxter-Stadtkern sowie die Anlieger des ‚Mühlenwinkels‘ in Ottbergen von den rechtlichen Neuerungen profitieren können“, berichtet Baudezernentin Claudia Koch. Sie weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Förderrichtlinie derzeit keinen Anspruch auf Förderung vorsieht. „Insbesondere hat das Land bisher noch keine verbindliche Aussage dazu getroffen, wie verfahren wird, wenn das jährliche Fördervolumen in Höhe von 65 Mio. Euro aufgebraucht sein sollte“, so Koch. Obwohl die Stadt Höxter die Förderung für jede förderfähige Straßenausbaumaßahme beantragen wird, kann eine Bewilligung daher nicht garantiert werden.
Erste Ansprechpartnerin für die Beitragserhebung und das Straßen- und Wegekonzept bei der Stadt Höxter ist Franca Wolff (Tel.: 05271/963-8209, E-Mail: