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Mittwoch, 06. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Wer nachts ein Taxi benötigt, muss dieses bis spätestens 22 Uhr vorbestellen. Daran ändert sich vorerst bis zum Jahresende nichts, denn der Kreis Höxter hat die Taxiunternehmer im Kreisgebiet auch weiterhin von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit.

„Aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie und der drastisch ansteigenden Infektionen ist die Nachfrage nach Personenbeförderungsaufträgen sowieso sehr verhalten“, erläutert Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr. „Die Betriebspflicht der Taxen bleibt daher nachts bis zum 31. Dezember eingeschränkt.“ Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist.

Mit dieser neuen Regelung setzt der Kreis Höxter gleichzeitig sein seit Dezember 2019 laufendes Pilotprojekt zur Beurteilung des öffentlichen Interesses an nächtlichen Personenbeförderungsaufträgen in der Woche aus. „Die Einschränkungen für das Taxigewerbe aufgrund der Corona-Pandemie sind so gravierend, dass eine Erhebung repräsentativer Daten ausgeschlossen ist“, erklärt Kämpfer diesen logischen Schritt.

 

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