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Mittwoch, 06. November 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Aufgrund der ab Montag, 02. November gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November unzulässig. Aus diesem Grund sind in dem entsprechenden Zeitraum alle Sportanlagen und Sporthallen der Stadt Höxter für diese Zwecke geschlossen.

„Das Ordnungsamt wird ab Montag konsequent alle öffentlichen und privaten Einrichtungen kontrollieren, die von der Pflicht zum Schließen betroffenen sind.  Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die zur Fortsetzung der Bekämpfung der Corona-Pandemie absolut notwendig ist“, erklärt Stefan Fellmann, Dezernent für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht der Stadt Höxter: „Sollten Fragen bestehen, so stehen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung, insbesondere per E-Mail oder Telefon gerne zur Verfügung.“

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