Höxter (red). Aufgrund der neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung, die ab Montag, 02. November in Kraft treten, kann der Vieh- und Krammarkt am Mittwoch, 04. November in Höxter nicht stattfinden. Inwiefern der Markt im Dezember stattfinden kann, entscheidet die Stadt auf Grundlage des Infektionsgeschehens und der dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Wochenmarkt ist hiervon nicht betroffen und findet weiter regulär statt. Hier sind weiterhin das Abstandsgebote und die Verpflichtung zu Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu beachten.