Steinheim/Höxter (TKu). Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ist ein 54-jähriger Lkw-Fahrer aus der Ukranine am Montag vom Amtsgericht Höxter verurteilt worden. Das Urteil lautete auf „gefährliche Körperverletzung“. Der Beschuldigte hatte mit einem Messer auf einen anderen inzwischen 44 Jahre alten ukrainischen Lkw-Fahrer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt. Warum es zu dieser Tat gekommen ist, das ist bis heute immer noch ungeklärt.
Die Tat geschah am 02. Mai 2020 gegen 17:45 Uhr an einer Spedition an der Steinheimer Industriestraße. Auf dem Hof der Spedition standen zum Tatzeitpunkt zwei Lastwagen nebeneinander, dessen Fahrer sich seit etwa zwei Tagen kannten. Sie arbeiteten für die gleiche Spedition. Gemeinsam ließen sich Beide im Lkw des späteren Opfers nieder, um alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Bevor sie im nahegelegenen Supermarkt etwas Essen und alkoholischen Nachschub geholt haben, hatte der Angeklagte bereits eine Flasche Rum geleert im Gegensatz zum Geschädigten, der laut eigener Aussage nur ein paar Bier getrunken hatte. Bei ihrem Einkauf im Supermarkt besorgten sie sich eine Flasche Whisky und eine Flasche Wodka. Der Geschädigte soll nach eigener Aussage gerade einen Schluck aus einer Flasche Bier genommen haben, als gegen 17:45 Uhr der Stich mit einem Messer mit einer etwa 12 Zentimeter langen Klinge erfolgt war.
Zwei Zeugen hatten beobachtet, wie plötzlich eine Person aus dem Führerhaus aus einem der beiden Lastwagen auf den Asphalt stürzte. Später wurde bekannt, dass es sich um eine Stichwunde im Brustkorb handelte. Das Opfer wurde zunächst ins Krankenhaus nach Höxter transportiert, wo eine Notoperation erfolgte. Die Ärzte diagnostizierten laut Polizei eine Stichwunde im Brustkorb mit schweren Lungenverletzungen. Aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustandes wurde der Ukrainer später in ein Paderborner Krankenhaus verlegt.
Beim Angeklagten sind nach dessen Festnahme bei einem Bluttest im Krankenhaus 1,8 Promille festgestellt worden. Nach einem halben Jahr habe der Geschädigte die Verletzung gut überstanden. Das Urteil ist nun nach zwei Prozesstagen durch Richterin Christiane Brüning gefallen. Ihr Urteil lautete drei Jahre ohne Bewährung. Sie begründete ihre Entscheidung mit den Aussagen des heute 44-jährigen Geschädigten, der sehr glaubwürdig gewirkt habe. Nur durch die notärztliche Versorgung und die spätere Notoperation sei das Leben des Schwerverletzten gerettet werden können.
Es sei grundsätzlich von einem versuchten Tötungsdelikt auszugehen, strafrechtlich handele es sich aber um eine gefährliche Körperverletzung, weil der Geschädigte nicht getötet sondern lebensgefährlich verletzt worden sei, so die Richterin. Aussagen des Geschädigten und die von weiteren Zeugen hätten belegt, dass der Angeklagte aufgrund des Alkoholkonsums Ausfallerscheinungen gehabt hätte und auch deshalb vermindert schuldfähig gewesen sei. Oberstaatsanwalt Dietmar Sauerland hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Eigentlich hätte die Anklage auf Mord gelautet, so auch Oberstaatsanwalt Sauerland.
Dass dies aber nicht der Fall gewesen sei, lag daran, dass der Geschädigte gerettet werden konnte, sagte Sauerland. Rechtsanwalt Sascha Haring aus Halle trat als Verteidiger des Angeklagten auf. Er hatte hingegen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Tat verharmloste Haring allerdings nicht. Er wertete es aber als strafmildernd, das sein Mandant dem Opfer nicht noch weiter gefolgt sei, um ihm weiteren Schaden zuzuführen. Der Angeklagte hatte sich zudem beim Opfer entschuldigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der 54-jährige Angeklagte.
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