Höxter (red). Die Geflügelpest rückt näher. Bei toten Wildvögeln in Norddeutschland ist das Virus nachgewiesen worden. Einige Kreise in Niedersachsen haben bereits Stallpflicht angeordnet. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft deshalb alle Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. „Der Vogelzug ist in vollem Gange. Das begünstigt die Ausbreitung“, sagt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.
Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren. „Die Halter stehen in der Verantwortung, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten“, so Dr. Tschachtschal.
So darf Haus- und Nutzgeflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Des Weiteren sind Futter und Einstreu so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Darüber hinaus wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhwerk zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten.
Das Veterinäramt ruft alle Halter von Freilandgeflügel dazu auf, schon jetzt planerische Vorkehrungen für eine mögliche Aufstallung zu treffen. „Bei einer weiteren Ausweitung des Seuchengeschehens ist damit zu rechnen, dass zumindest zeitweise eine Stallpflicht angeordnet werden muss“, erklärt Dr. Tschachtschal. Darauf sollten die Geflügelhalter vorbereitet sein.
„Treten plötzlich erhöhte Verluste bei den Tieren auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, betont der Leiter des Veterinäramtes. Ausführliche Hinweise hierzu sind in einem Merkblatt für Geflügelhalter zusammengestellt, das auf der Internetseite des Kreises abrufbar ist.
In diesem Zusammenhang weist der Veterinärdienst des Kreises Höxter auf die gesetzlichen Meldepflichten hin. Jeder Geflügelhalter muss seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Von dort erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Veterinäramt.
Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies dem Veterinärdienst des Kreises melden, damit nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können.
Hintergrundinformationen:
Anlass für den Aufruf sind zahlreiche Fälle der hochpathogenen Form der Geflügelpest HPAIV H5 bei Wildvögeln, die seit Ende Oktober im norddeutschen Raum, insbesondere entlang der Nord- und Ostseeküste, gemeldet wurden. Aktuell entdeckte man in Schleswig-Holstein viele hundert tote Wildvögel. Am 9. November 2020 wurde die Geflügelpest im Landkreis Segeberg in einen Hausgeflügelbestand festgestellt. Auch aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich wurden Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen gemeldet.
Da der Vogelzug derzeit noch in vollem Gange ist, stuft das Friedrich-Löffler Institut (FLI) das Risiko weiterer Einträge von HPAIV H5 nach Deutschland mit Ausbreitung in die Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen als hoch ein. Das FLI machte jedoch deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.