Kreis Höxter (red). Auch im neuen Jahr gilt: Wer nachts ein Taxi benötigt, muss es vorbestellen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie hat der Kreis Höxter die Taxiunternehmer im Kreisgebiet über den Jahreswechsel hinaus von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit. Diese neue Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2021. Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist.