Kreis Höxter (red). Im Kreis Höxter muss Geflügel ab sofort aufgestallt werden. Hintergrund sind Verdachtsfälle der Geflügelpest im benachbarten Kreis Paderborn sowie im Kreis Gütersloh. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. „Dies gilt für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen ebenso wie für Hobbyhaltungen“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.
Im Kreis Höxter tritt deshalb mit Wirkung vom 4. März 2021 eine Allgemeinverfügung in Kraft, die verbindlich für alle Halter von Geflügel ist. Geflügel, also beispielsweise Hühner, Enten und Gänse, muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder einer überdachten Voliere untergebracht werden, sodass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln sicher ausgeschlossen werden kann. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter rät wegen der Einschleppungsgefahr der Geflügelpest weiter zu erhöhter Vorsicht und Vorsorge. „Der Vogelzug ist in vollem Gange und dürfte auch in den kommenden Wochen weiter zunehmen. Dies begünstigt die Ausbreitung der Geflügelpest“, warnt Dr. Tschachtschal.
Um ein Überspringen des Erregers auf Hausgeflügel und eine Verschleppung zwischen Hausgeflügelbeständen bereits im Vorfeld zu verhindern, werden alle privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen auch in Kleinsthaltungen gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und unbedingt einzuhalten. „Dazu gehört auch, dass das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser versorgt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind“, erläutert der Leiter des Veterinärdienstes.