Nordrhein-Westfalen (red). Ab sofort können bei den zuständigen Bezirksregierungen Anträge im Rahmen des neuen, aus Mitteln der EU finanzierten Förderprogramms "Grüne Infrastruktur" eingereicht werden. Ziel des Förderprogramms ist es, grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dafür stehen rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderspektrum ist sehr breit und richtet sich an Kommunen und andere Akteure im Naturschutz. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche sowie größere Blühflächen, aber auch das Anpflanzen von Bäumen. Umweltministerin Heinen-Esser: "Mithilfe der Europäischen Union stärken wir mit den neuen Fördermaßnahmen die grüne Infrastruktur und verbessern so weiter die Erholungsleistung für die Menschen. Ich freue mich auf das neue Programm."
Das Programm ist integriert in die Förderlandschaft des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), genauer gesagt, in die darin neu geschaffene Komponente "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe" (REACT-EU) im Operationellen Programm 2014-2020 zum EFRE in Nordrhein-Westfalen.
Umweltministerin Heinen-Esser: "Gerade zu Corona-Zeiten sind die Natur und ihre Leistungen umso wichtiger für uns. Grüne Infrastruktur schafft gesunde Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt. Das bedeutet mehr Lebensqualität und daher nutzen wir sie sehr intensiv. Auch aufgrund des Klimawandels und der Versiegelung von Flächen, investieren wir deshalb gerade jetzt in grüne Infrastruktur, um ihre wertvollen Leistungen zu erhalten und auszubauen."
Wirtschaftsminister Pinkwart: "Mit dem europäischen Aufbauprogramm REACT-EU wollen wir die digitale und nachhaltige Transformation in Nordrhein-Westfalen voranbringen, um gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorzugehen. Über REACT-EU stellt die Europäische Union in Nordrhein-Westfalen 260 Millionen Euro zusätzlich im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung bereit. Nordrhein-Westfalen hat die Fördervoraussetzungen besonders zügig auf die Beine gestellt und ist im bundesweiten Vergleich Vorreiter. Die Förderung der grünen Infrastruktur ist ein wichtiges Handlungsfeld, das zielgerichtet die Standortattraktivität erhöht, das Stadtbild positiv verändert und die Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner verbessert."
REACT-EU will einen Beitrag leisten zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen sowie der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft. Mit der Förderung der grünen Infrastruktur soll dazu ein Beitrag geleistet werden.
Damit schließt das Förderprogramm weitestgehend an den gleichnamigen Aufruf im Rahmen des Konjunkturpaktes I der Landes an, welcher im Herbst 2020 ins Leben gerufen wurde und sehr stark nachgefragt war. Die meisten der über 60 Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der finalen Phase der Fertigstellung. Grundlage der Förderung im REACT-EU Förderprogramm "Grüne Infrastruktur" wird neben den Vorgaben des EFRE die Richtlinie "Grüne Infrastruktur" des Umweltministeriums sein. Bezugnehmend auf die Richtlinie gibt das Programm einen konkretisierten Förderrahmen vor. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständigen Bezirksregierungen geprüft und müssen einen Mindestumfang von 100.000 Euro haben. Seitens der beteiligten Dezernate in den Bezirksregierungen wird eine Antragsberatung angeboten.
"Ich freue mich, dass die Europäische Union zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen neben der wirtschaftlichen, auch die zukunftsweisende ökologische Gestaltung Nordrhein-Westfalens berücksichtigt. Beides hängt unmittelbar zusammen. Um die Maßnahmen in der COVID-19-Krise auch kurzfristig umzusetzen, gewähren wir eine Förderung von bis zu 100 Prozent", sagt die Umweltministerin.
Anträge können zunächst bis zum 30. September gestellt und zusammen mit dem Förderprogramm auf www.umwelt.nrw.de sowie http://www.efre.nrw heruntergeladen werden.