Höxter (red). Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass gemäß § 12 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Höxter“ jedes Haus vom Eigentümer mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen ist.
Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich lesbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand zu platzieren.
Die Adresse sollte für jeden auffindbar und deutlich erkennbar sein. Dies ist vor allem sehr wichtig damit die Feuerwehr und der Rettungsdienst im Notfall schnell die richtige Adresse finden. Aber auch damit die Post und Paketdienste ihre Lieferungen korrekt zustellen können, sollte die Hausnummer gut sichtbar angebracht werden.