Höxter (red). Sommerzeit ist „Draußenzeit“ und damit eine Zeit, in der geräuschvolle Arbeiten und Zusammenkünfte besonders störend wahrgenommen werden. Die Stadt Höxter nimmt dies zum Anlass, Bürgerinnen und Bürger an die Einhaltung der in der Stadt geltenden Ruhezeiten zu erinnern. Auf den Menschen einwirkende Geräusche werden gemeinhin als Immissionen bezeichnet. Neben weiteren Verordnungen und Richtlinien enthält das Landes-Immissionsschutzgesetz (LimschG) wichtige Grundregeln zum Thema Lärmbelästigung.
„Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist“, zitiert Inge Ortjohann, Abteilungsleiterin Ordnung, eine der Faustregeln um ein gutes Zusammenleben von Nachbarn zu ermöglichen. Insbesondere die Nachtruhe ist hierbei ein hohes Gut. Diese beginnt um 22 Uhr und endet um 06 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Zu diesen Betätigungen zählt unter anderem auch der Einsatz von Tongeräten. Derartige Geräte dürfen nur in einer solchen Lautstärke verwendet werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Für besondere Anlässe lässt die Stadt Höxter in ihrer ordnungsbehördlichen Verordnung Ausnahmen zu. So tritt die Nachtruhe bei Schützenfesten und traditionellen Volksfesten erst um 4 Uhr in Kraft, die Ausnahme ist jedoch auf den jeweiligen Festplatz beschränkt.
Für ein gutes Miteinander, sollte jedoch zunächst eine gegenseitige Rücksichtnahme vorhanden sein. „Ehe der Weg zur Behörde beschritten wird, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit den Verursachern“, weiß Ortjohann zu berichten. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, wird das städtische Ordnungsamt Beschwerden über Lärmbelästigungen nachgehen. Besondere Regelungen für den Betrieb von Geräten und Maschinen ergeben sich aus der Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen bestimmte Geräte und Maschinen insbesondere in Wohngebieten nur Werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, hierzu gehören zum Beispiel die Rasenmäher. Für Rasentrimmer und Laubbläser/-sauger gelten weitergehende Beschränkungen, diese dürfen in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und ab 17 Uhr nicht mehr betrieben werden.