Meine Gedanken als Bürgerin zu den Themen Landesgartenschau und Brückenrenovierung. Als Bürger kommt man sich mittlerweile richtig veralbert vor. Ein Bürgermeister trägt doch das Wort “Bürger” im Titel. Also gehe ich davon aus, dass er zum Wohle der Bürger agiert. Was man bezogen im Rahmen der LGS erkennen kann, ist eher als Gegenteil zu werten. Nach fast zwei Jahren Lockdown und Einschränkungen bezüglich der “Pandemie”, wo alles geschlossen und sehr begrenzt war, bekommen wir in unserer Stadt zusätzlich jetzt noch starke Einengungen bis zum Jahr 2023 durch diverse Baustellen die Landesgartenschau betreffend. Wieder ist für eine lange Zeit nicht daran zu denken, sich frei in der Stadt und an der Weser usw. zu bewegen.
Dann kommt dazu, dass unsere marode Brücke saniert werden soll. Fußgänger und Radfahrer, die ihren Arbeitsplatz auf der jeweils anderen Seite haben, oder ihre Gärten versorgen müssen, werden über Lüchtringen geschickt, weil es angeblich keine Lösungen gibt. Es gibt für alles eine Lösung. Man muss nur wollen und nicht aufgeben und nicht sagen: …Straßen- NRW interessiert sich dafür nicht oder das Wasserschifffahrtsamt blockiert. Zum Beispiel haben die Pioniere der Bundeswehr in kürzester Zeit eine Brücke aufgeschlagen über die Weser. Meinen Beobachtungen nach ist die Weser in diesem Abschnitt ja keine Handelsstraße für Warengüter oder für Flößer, die wie früher ihr Holz über den Fluss transportiert haben. Sondern ich sehe Ausflugsdampfer, Paddel- und Motorboote. Also reine Freizeitgestaltung. Warum sollen wir als Bürger darunter leiden und uns vermehrten Stresssituationen aussetzen, nur weil sich die dafür zuständigen Damen und Herren nicht an einen Tisch setzen können und eine für die Bürger gute Lösung gestalten.
Wir als Bürger sollen uns bis 2023 und darüber hinaus auf Einschränkungen jeglicher Art einstellen und müssen am Ende auch noch Eintritt bezahlen, wenn wir unsere kostbare Freizeit mit einem kleinen Rundgang an Wall und Weser bereichern wollen. Ach ja, bis zur Grubemündung dürfen wir ja gehen, wie zu lesen war und der Wall soll uns auch noch ein Stück zur Verfügung stehen bleiben. Da alle Höxteraner Bürger und die dazugehörigen Gemeinden an den Kosten über den Haushalt sowieso beteiligt sind, würden wir quasi doppelt belastet. Unsere minderjährigen Kinder sollen für 5 Euro Bearbeitungsgebühr kostenlos die LGS besuchen dürfen.
Meine Frage wäre, welche Kinder z.B. im Kindergarten- oder Grundschulalter gehen alleine an die Weser oder auf das LGS Gelände? Die Spielplätze können dann auch nur noch mit personalisierter Chipkarte besucht werden von den Kindern ….alle anderen werden an die Grüne Mühle oder die Neue Straße verwiesen. Wie ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass in einem Artikel erwähnt wurde? Es dürfe kein Erlass gewährt werden wegen Artikel 3 des Grundgesetzes? Der Zusammenhang zwischen Fördergeldern und Eintrittsgeldern steht doch gar nicht im Zusammenhang. Oder wie erklärt sich die Aussage von Frau Koch , “man sei an die Fördermittel für die Landesgartenschau gebunden, die keine Ausnahmen für “hier wohnende Menschen” vorsehen. Nur weil es nicht in Verträgen steht, heißt das ja nicht, dass man es nicht machen kann. Oder steht die Klausel explizit irgendwo? Warum dürfen sich dann die Mitglieder des Fördervereins eine Ermäßigung gönnen? Gilt hier der Gleichheitsgrundsatz nicht? Im Verlustfall sind alle Bürger der Postleitzahl 37671 beteiligt. Gerne darf jeder von den “hier Wohnenden” der möchte, eine Spende hinterlassen oder auch gerne Eintritt zahlen, aber grundsätzlich wäre es fair, den Bürgern diesbezüglich ein Geschenk zu machen.
Wer trägt übrigens die Verantwortung bzw. die Kosten, wenn durch den berühmten Faktor X, irgendetwas von außen kommendes, dieses Projekt behindert? Ein aktuelles Beispiel sei genannt, die Preise schießen in die Höhe für Lebensmittel, Energie usw. und es ist kein Geld übrig für eine Veranstaltung im Jahre 2023.…schon geht die Planung nicht auf. Wer zahlt dann?
Angelika Knischewski, Höxter
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