Höxter (red). Laternen-Umzüge an Sankt Martin sind für viele ein Lichtblick im dunklen Herbst. Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestehen keinerlei Bedenken gegen die Durchführung von Martinsumzügen. Die Regelungen der CoronaSchVO lassen diese auch ohne Probleme zu. Unter 2.500 Teilnehmenden gelten im Außenbereich keine 3G-Vorgaben. Abstands-/Maskenregelungen werden im Außenbereich allerdings empfohlen. Die aktuelle CoronaSchVO ist zwar nur bis zum 29. Oktober gültig, die Infektionslage sei derzeit aber so, dass auf dieser Basis auch für den November geplant werden könne, teilt das Ministerium mit.
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Martinsumzüge sind erlaubt
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