Kreis Höxter (red). Die Geflügelpest rückt näher. In zwei Geflügelhaltungen im Kreis Paderborn ist die hochansteckende Virusinfektion offiziell festgestellt worden. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft deshalb alle Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. „Sollte sich das Seuchengeschehen weiter so dynamisch in der Region entwickeln, ist zu erwarten, dass Geflügel auch im Kreis Höxter vorsorglich aufgestallt werden muss“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.
Der Vogelzug sei in vollem Gange. Dies begünstige die Ausbreitung. Seit Ende Oktober ist vor allem im norddeutschen Raum bereits eine Vielzahl von Fällen der sogenannten aviären Influenza bestätigt worden. Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel wird vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, aktuell als hoch eingestuft.
Vorkehrungen
Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren. „Die Halter stehen in der Verantwortung, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten“, so Dr. Tschachtschal. Ziel ist es, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern.
Haus- und Nutzgeflügel dürfen deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhen zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten.
Das Veterinäramt des Kreises Höxter ruft alle Halter von Freilandgeflügel dazu auf, schon jetzt Vorkehrungen für eine mögliche Aufstallung zu treffen. „Mit der Notwendigkeit einer Stallpflicht müssen wir beim aktuellen Seuchengeschehen jederzeit rechnen. Darauf sollten die Geflügelhalter vorbereitet sein“, erklärt Dr. Tschachtschal.
Meldepflicht
„Treten plötzlich erhöhte Verluste bei den Tieren auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, betont der Leiter des Veterinäramtes. Zugleich erinnert er an die gesetzliche Anzeigepflicht, falls Erkrankungen im Tierbestand auftreten. Auch muss jeder Geflügelhalter seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weitergibt. Ausführliche Hinweise hierzu sind in einem Merkblatt für Geflügelhalter zusammengestellt, das auf der Internetseite des Kreises Höxter abrufbar ist.
Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies dem Veterinärdienst des Kreises melden, damit nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können. Hausgeflügel im Kreis Höxter
Im Kreis Höxter werden rund eine Million Stück Hausgeflügel in rund 900 Geflügelhaltungen gehalten.
Informationen zur Geflügelpest
Deutschland und Europa erlebte zwischen dem Oktober 2020 und April 2021 den bisher schwersten Geflügelpest-Seuchenzug. Trotz eines deutlichen Rückgangs von Fällen und Ausbrüchen im Laufe des Frühjahrs 2021 erfolgten Nachweise von HPAIV H5 bei Wasser- und Greifvögeln über den Sommer hinweg vor allem in den nordischen Ländern Europas. Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Da der Vogelzug derzeit noch in vollem Gange ist, stuft das Friedrich-Löffler Institut (FLI) das Risiko weiterer Einträge von HPAIV H5 nach Deutschland mit Ausbreitung in die Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen als hoch ein. Die derzeit festgestellten Virustypen wurden in Deutschland bei Menschen bisher nicht nachgewiesen.