NRW (red). Bundesgerichtshof lässt keine Revision zu, damit ist der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden
Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 54 Millionen Euro und keinen Anspruch auf (Nach-)Lieferung von circa 2,5 Millionen Festmeter Fichtenstammholz. Mit dem jetzt zugestellten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 9. 11. 2021 - VII ZR 97/20) ist der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden - knapp neun Jahre nach der ersten Klageerhebung des österreichischen Konzerns beim Landgericht Münster. Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche in dem sogenannten Holzstreit erfolgreich abwehren.
Ebenso wie das Landgericht Münster (Urt. v. 21. 6 .2018 - 11 O 334/12) hatte auch das OLG Hamm (Urt. v. 27. 2. 2020 - 2 U 131/18) in der Berufungsinstanz festgestellt, dass der mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 abgeschlossene Holzliefervertrag, auf den die Klausner-Gruppe ihre Ansprüche stützte, wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht nichtig ist. Auch das OLG Hamm war damit der Argumentation des Landes gefolgt und hatte keine Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die unterlegene Klausner-Gruppe im April 2020 Beschwerde beim BGH eingelegt. Der BGH hat nun in seinem Beschluss die Nichtzulassungsbeschwerde Klausners zurückgewiesen. Denn der BGH konnte keine Rechtsfehler des OLG Hamm feststellen, die eine Zulassung der Revision gerechtfertigt hätten. Das Berufungsurteil des OLG Hamm, das das klageabweisende Urteil des Landgerichts Münster bestätigt hatte, ist damit rechtskräftig.