Kreis Höxter (red). Der Kreistag des Kreises Höxter hat einstimmig eine Änderung für die Wertstoffhöfe und die damit verbundenen Abfallgebühren beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 ist demnach die Anlieferung von Holz sowie Garten- und Parkabfällen (bisher nur Strauchschnitt) bei den Wertstoff-Annahmestellen des Kreises Höxter möglich, nun aber kostenpflichtig. „Es geht dabei vor allem um mehr Gerechtigkeit für die Gebührenzahler“, freute sich Landrat Michael Stickeln über den großen Rückhalt aus der Politik für den Vorschlag der Kreisverwaltung.
Monatlich wird in jeder einzelnen Stadt im Kreis Höxter an einem festgelegten Samstag eine Wertstoffannahme durchgeführt. Dabei werden dort jährlich deutlich mehr als 2.000 Tonnen Holz, Strauchschnitt, Elektrogroß- und kleingeräte sowie Metalle und Papier von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben. „Dabei ist es in letzter Zeit bei der Abgabe von Holz und Strauchschnitt zu einer Entwicklung gekommen, auf die wir reagieren mussten“, erläutert Stickeln. „Es kann ja nicht sein, dass die Gemeinschaft der Gebührenzahler die Mehrkosten tragen muss, nur weil sich einige nicht korrekt verhalten.“
Hubertus Abraham von der Abteilung Abfallwirtschaft und Umweltschutz des Kreises Höxter hatte zuvor in den Fachausschüssen berichtet, dass derzeit allein für die Verwertung der rund 2.400 Tonnen Altholz Kosten von etwa 185.000 Euro pro Jahr anfallen. Diese Kosten tragen allein die Gebührenzahler. Es zeigt sich aber, dass nicht nur die Gebührenzahler, sondern in erheblichem Umfang auch das Gewerbe und Anlieferer aus Nachbarkreisen zu den hohen Sammelmengen beitragen. Vor diesem Hintergrund wurde dem Kreistag von der Verwaltung vorgeschlagen, für die Annahme der Holzmengen sowohl auf der Entsorgungsanlage Wehrden als auch auf den Wertstoff-Annahmestellen ein Entgelt in Höhe von zehn Euro pro Kubikmeter zu erheben.
Eine ähnliche Problematik wie beim Holz ergibt sich auch beim Strauchschnitt. Auf den Wertstoffannahmestellen wird bisher ausschließlich Strauchschnitt angenommen. „Nicht angenommen wurden bisher Bioabfälle wie zum Beispiel Rasenschnitt, denn für diese Bioabfälle ist die Biotonne vorgesehen“, erläutert Abraham. Da die Grenze zwischen dem reinen Bioabfall und dem Strauchschnitt fließend sei, habe die Abgrenzung vor Ort oft zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Anlieferern und dem vor Ort tätigen Personal gesorgt. Deswegen soll die Anliefermöglichkeit vom reinen Strauchschnitt auf die Fraktion Garten- und Parkabfälle erweitert werden. Küchenabfälle sind aber nach wir vor ausgeschlossen. Wegen der entstehenden Mehrkosten wird für die Garten- und Parkabfälle ein Entgelt von sechs Euro pro Kubikmeter erhoben. Die Bezahlung vor Ort erfolgt über EC-Karte und übergangsweise per Rechnung, Barzahlung ist nicht möglich.
Ausführliche Informationen unter www.kreis-hoexter.de/6543.
Foto: Kreis Höxter