Kreis Höxter (red). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat angekündigt, dass es am kommenden Montag, 22. März, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird. Auch für den Kreis Höxter bedeutet das: Es wird vorerst keine weiteren Lockerungen in den Bereichen des öffentlichen Lebens geben können.
Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, in Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Aufgrund der landesweiten Infektionslage sei dies laut Mitteilung der Landesregierung jedoch nicht zu erwarten.
Im Kreis Höxter liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit bei 47,7. „Regional beschränkte zusätzliche Lockerungen der geltenden Regeln wird es im Kreis Höxter jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben“, macht Gerhard Handermann, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter, deutlich. „Wir sehen derzeit auch im Kreis Höxter deutlich eine Zunahme an Coronavirus-Infektionen. Aus den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag, 22. März, erhoffen wir einen einheitlichen Fahrplan in Bezug auf die Schutzvorschriften.“